Hessischer Verwaltungsgerichtshof billigt Teilabriss des Atomkraftwerks Biblis A
Nach dem Unglück im japanischen Fukushima war der Block A des Atomkraftwerks Biblis im März 2011 heruntergefahren worden. Die damalige Betreiberin RWE Power AG stellte einen Antrag auf Genehmigung des Abrisses von Teilen der Anlage. Dieser umfasste ausdrücklich nicht den Reaktordruckbehälter und bestimmte sicherungstechnische Einrichtungen.
Gegen die 2017 erteilte Genehmigung klagte der hessische Landesverband der Umweltorganisation BUND. Die Umweltschützer fürchten, dass radioaktiv belastetes Material ohne ausreichende Prüfung beispielsweise auf Mülldeponien landet.
Der VGH wies die Klage nun ab. Die beanstandete „Freigabe“ des Materials sei von der Abrissgenehmigung noch gar nicht umfasst. Diese erfolge „in eigenständigen behördlichen Verfahren“.
Dennoch gaben die Kasseler Richter bereits zu erkennen, dass sie keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des nach der Strahlenschutzverordnung vorgegebenen Freigabeverfahrens haben. Dieses beruhe auf einem „international anerkannten Konzept“. Dass es den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Gesundheitsschutz nicht entsprechen könnte, sei „nicht erkennbar“. Hiergegen ließ der VGH allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (afp)
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