Grönemeyer: CDU darf Fußball-Hit „Zeit, dass sich was dreht“ nicht für Wahlkampf nutzen
Musikstar Herbert Grönemeyer verbietet der CDU, seinen Hit „Zeit, dass sich was dreht“ für den Wahlkampf für Friedrich Merz zu nutzen. Das bestätigte sein Medienanwalt Christian Schertz der Deutschen Presse-Agentur. Der Fall hat einen konkreten Anlass: Ende Oktober hatte die Junge Union (JU) bei ihrem Treffen in Halle in Sachsen-Anhalt während des Einlaufens des Unions-Kanzlerkandidaten Merz in den Saal den Grönemeyer-Song abspielen lassen – dazu wurde anmoderiert: „Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland“.
Grönemeyer („Mensch“, „Männer“) verlangt nach Angaben von Medienanwalt Schertz in einem Schreiben an CDU und Jugendorganisation Junge Union zu unterlassen, diesen Song für Wahlwerbezwecke der CDU zu nutzen, öffentlich aufzuführen oder sonst zu verbreiten. Zudem müsse die bisherige Verbreitung online gelöscht werden. Man behalte sich weitere juristische Schritte vor.
Grönemeyer (68) hatte den Song 2006 auf den Markt gebracht und er wurde damals zur Fußball-Weltmeisterschaft-Hymne. Der Musikstar und Rapper $oho Bani interpretierten nach Jahren gemeinsam das Lied neu. Der Rap-Remix erschien dieses Jahr und kletterte zur Fußball-Europameisterschaft die Charts hoch. Diese neue Version wurde beim JU-Treffen eingespielt. Mehrere Medien hatten vor Tagen berichtet, dass sich auch der Rapper auf Instagram in einer Story gegen die Nutzung des Songs bei Veranstaltungen mit Merz ausgesprochen habe. (dpa/red)
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