Gericht untersagt Tagesschaubericht zu Potsdamer Treffen

Ein Tagesschaubericht zum sogenannten Potsdamer Treffen hatte ein juristisches Verfahren zur Folge. Nun entschied das Hamburger Landgericht, dass der beklagte Bericht nicht weiter verbreitet werden darf.
Judith Rakers hat zum letzten Mal die Hauptausgabe der ARD-„Tagesschau“ präsentiert.
Die ARD-„Tagesschau“ wird vom NDR produziert.Foto: -/Tagesschau/dpa
Von 25. September 2024

Das Landgericht Hamburg hat der Tagesschau untersagt, ihre Falschmeldungen über das sogenannte Potsdamer Geheimtreffen weiterzuverbreiten, berichtet die Anwaltskanzlei Höcker.

Die Plattform „Correctiv“ hatte über das Potsdamer Treffen im November 2023 berichtet. Im Juli hatte der NDR Widerspruch gegen ein vorheriges Verbot des OLG Hamburg eingelegt – ohne Erfolg. Damit bleibt das Verbot bestehen.

An dem Potsdamer Treffen hatte unter anderem der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte österreichische „Identitären“-Gründer Martin Sellner teilgenommen und über das Thema Remigration referiert.

Anwesend waren auch teils hochrangige politische Mitglieder von AfD und WerteUnion. Unter ihnen war auch der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau, der die AfD bereits mehrmals anwaltlich vor Gericht vertrat.

Er ging gegen die Berichterstattung der Tagesschau juristisch vor.

Dr. Ulrich Vosgerau. Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Nach Darstellung von Correctiv planten die Teilnehmer die Vertreibung von „Millionen von Menschen“ aus Deutschland, auch wenn sie „deutsche Staatsbürger“ seien.

NDR scheiterte mit Verbotsaufhebung

Die Tagesschau strahlte daraufhin einen Bericht aus, der auf einer – durch das Gericht befundenen – irreführenden Wertung des Correctiv-Berichts basierte.

Fälschlicherweise wurde behauptet, dass beim Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger sowie der Entzug der Staatsbürgerschaft nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sei.

Dies wurde durch eidesstattliche Versicherungen der Teilnehmer des Treffens widerlegt.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte dem NDR die Falschbehauptungen auf Antrag von Vosgerau (CDU) im Juli verboten und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen.

Der NDR konnte vor Gericht keine Beweise für seine Behauptungen vorlegen und scheiterte somit mit dem Versuch, das Verbot aufzuheben.

Erfolglos argumentierte der NDR nun vor dem Landgericht, der Correctiv-Bericht sei die Quelle seiner Falschmeldung: „Das Verständnis, dass im Potsdam-Treffen auch über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde, ist auch vom Correctiv-Bericht transportiert worden“, so der NDR zu seiner Verteidigung laut der Kanzlei Höcker.

Damit gestehe der NDR ein, dass der Correctiv-Bericht irreführende Wertungen enthalte und diese zur Falschmeldung der Tagesschau geführt habe, interpretiert die Kanzlei die Aussage des NDR.

Kanzlei verwundert über NDR-Begründung

Für die Kanzlei ist die Argumentation des NDR vor Gericht verwunderlich. So gab der NDR in seinem schriftlichen Einwand an: Ein gerichtliches Verbot sei „im öffentlichen Meinungskampf zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen deplatziert“ und führe dazu, dass Kritik am NDR geäußert werde.

Es gebe keinen legitimen Anlass für Gerichte, „sich in eine öffentliche Debatte mit Verboten einzumischen“, gibt die Kanzlei die Aussagen des Senders aus seinem Schriftsatz wieder, mit dem er sich gegen die Entscheidung des OLG wandte.

„Es ist erstaunlich, dass der NDR, der als öffentlich-rechtliches Nachrichtenmedium für seriöse Berichterstattung stehen sollte, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte infrage stellt und als Eingriff in die öffentliche Diskussion wertet“, äußert Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke als Verteidiger von Vosgerau nach dem Urteil.

Die Medienrechtskanzlei Höcker ist für ihre Erfahrung im Medienrecht bekannt. Gegenüber Epoch Times sagt Brennecke, er habe Vergleichbares vor Gericht zur Verteidigung bisher nicht gehört.

Er sehe darin eine abgehobene Haltung des Senders gegenüber dem Hamburger OLG – einer geachteten Instanz in Pressestreitigkeiten.

Gegen die jetzige Entscheidung des Hamburger Landgerichtes kann der NDR erneut Widerspruch einlegen, dann entscheidet das OLG endgültig.

Der NDR lehnte eine Anfrage der Epoch Times zu einer Stellungnahme ab: „Der NDR äußert sich nicht zu laufenden Verfahren“, ließ die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt verlauten.



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