Hausdurchsuchung nach Habeck-Beleidigung: Frührentner teilt Bild auf X-Plattform
Im beschaulichen unterfränkischen Burgpreppach, mit seinen rund 1.400 Einwohnern, dachte der schwerbehinderte ehemalige Bundeswehrsoldat Stefan Niehoff (64) morgens um 06:15 Uhr, er sieht nicht richtig.
Als er am 12. November nach dem Klingeln im Nachthemd die Tür öffnete, hielten ihm zwei Beamte der Kripo Schweinfurt ihre Dienstausweise entgegen und kündigten eine Hausdurchsuchung an.
Als ihm dann in der Küche der Durchsuchungsbeschluss vorgelegt wird und er den Grund erfährt – ihm wird Volksverhetzung vorgeworfen –, habe er erst einmal kräftig gelacht, berichtete er der Epoch Times.
Der von der Staatsanwaltschaft Bamberg beantragte und vom Amtsgericht Bamberg erlassene Durchsuchungsbeschluss erlaubte es der Kriminalpolizei Schweinfurt, die Person, die Wohnung mit Nebenräumen und die Fahrzeuge „ohne vorherige Anhörung“ zu durchsuchen.
Ziel ist laut dem Beschluss, der Epoch Times vorliegt, die Sicherstellung von Mobiltelefonen, internetfähigen Endgeräten und digitalen Speichermedien. Diese könnten „als Beweismittel von Bedeutung sein“.
Hintergrund für den Vorwurf der „Volksverhetzung“ soll laut dem Beschluss ein Beitrag Niehoffs auf seinem X-Account namens „IchbinsFeinet“ mit rund 1.100 Followern sein.
Dazu heißt es weiter: „Zu einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt vor dem 20.06.2024“ habe der Beschuldigte auf seinem Account eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ gezeigt, „um Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren“.
Zwischen der Veröffentlichung des fraglichen Bildes auf X und der Durchsuchung lagen demnach rund fünf Monate.
Staatsanwaltschaft sieht öffentliches Interesse für Strafverfolgung
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat nach dem Bekanntwerden von Niehoffs X-Beitrag „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht“, heißt es in dem Beschluss weiter. Sie sieht darin eine Straftat in Form einer „gegen eine Person des politischen Lebens gerichtete Beleidigung gemäß §§ 185, 188 Abs. 1, 194 Strafgesetzbuch“.
Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis lägen Gründe für die Beschlagnahmung vor und die angeordnete Maßnahme stehe laut dem Amtsgericht „in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts“ und sei für die Ermittlungen erforderlich.
Den Vorwurf der „Volksverhetzung“ sowie die angeordnete Hausdurchsuchung findet Niehoff nach seinem kritischen Beitrag „lächerlich“. Er könne nicht nachvollziehen, wie man durch seinen Beitrag auf den Vorwurf der „Volksverhetzung“ kommen könne.
Aufgrund seines kooperativen Verhaltens sei es dann auch nicht zu einer Hausdurchsuchung gekommen, berichtet er. Zunächst hätten die Beamten seinen Laptop mitnehmen wollen. Da er dann deutlich gemacht habe, dass er den Laptop benötige, habe man sich mit seinem Tablet begnügt. Auch das Mobiltelefon sei ihm belassen worden.
„Politik bietet genug Angriffsfläche“
Der beanstandete Beitrag sei nicht sein erster kritischer Beitrag über Politiker auf X gewesen, erklärt er gegenüber der Epoch Times, „denn die bieten ja mit ihrer Politik genug Angriffsfläche.“ Der fragliche Post sei auch nicht von ihm, sondern er habe ihn nur geteilt.
Niehoff fühlt sich durch die Polizeiaktion an DDR-Zeiten erinnert. „So müssen die sich in der DDR gefühlt haben, wenn die Stasi aufgetaucht ist.“ Für ihn sei es das erste Mal gewesen, dass ihn die Polizei zu Hause aufgesucht habe, so der ehemalige Bundeswehrsoldat, der aufgrund eines Unfalls im Dienst als Schwerbehinderter vorzeitig berentet wurde.
Einschüchtern lasse er sich davon aber nicht. Er werde weiter kritische Beiträge verfassen. „Ich lasse mir das nicht gefallen“, so der Bayer gegenüber Epoch Times.
Den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) habe er bereits angeschrieben und gefragt, „ob seine Justizbeamten in Bayern nichts Besseres zu tun hätten, als die Gelüste von gescheiterten Politikern zu befriedigen.“
Niehoff ist gespannt, was von der Staatsanwaltschaft Bamberg kommt. Eines steht für ihn aber jetzt schon fest: „Ich bin entsetzt, was in dem Land vor sich geht.“
Epoch Times stellte zu dem Fall eine Anfrage mit einem Fragenkatalog bei der Staatsanwaltschaft Bamberg.
Daraufhin bestätigt die Staatsanwaltschaft lediglich, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185,188 StGB geführt wird.
Und, dass es am Dienstag, 12.11.2024 „strafprozessuale Maßnahmen“ in Form einer richterlich angeordneten Durchsuchung bei dem Beschuldigten gegeben habe.
Weitere Informationen könne man „leider derzeit wegen der laufenden Ermittlungen und aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitteilen“, hieß es weiter.
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