Karriereknick nach TV-Satire: Gericht gibt Schönbohm im Streit mit Böhmermann recht

Vor dem Landgericht München erzielt der ehemalige BSI-Chef Arne Schönbohm einen Erfolg. Richter befanden, dass es keine Beweise für die Nähe Schönbohms zum russischen Geheimdienst gab, wie Böhmermann in seiner Sendung behauptet hatte.
Der TV-Entertainer Jan Böhmermann moderiert die Sendung «ZDF Magazin Royale».
Eine Sendung des „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann sorgte bei dem damaligen BSI-Chef Arne Schönbohm für Ärger.Foto: Christophe Gateau/dpa/Archiv
Von 20. September 2024

TV-Moderator Jan Böhmermann und sein Arbeitgeber, das „Zweite Deutsche Fernsehen“ (ZDF), haben vor dem Landgericht München I eine empfindliche Niederlage kassiert. Böhmermann hatte in einem Beitrag in seiner Sendung „ZDF Neo Royale“ den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik, Arne Schönbohm, eine Nähe zum russischen Geheimdienst unterstellt. Der ehemalige BSI-Chef hatte den Sender daraufhin auf 100.000 Euro Schadensersatz verklagt, berichtete Epoch Times.

Böhmermann verspottete Schönbohm als Cyberclown

Die Pressekammer des Münchner Landgerichts hat nun am Donnerstag in einer vorläufigen Einschätzung der Klage Schönbohms in den entscheidenden fünf Punkten recht gegeben. Wie „Focus Online“ mitteilt, folgte das Gericht auch weiteren Anträgen auf Unterlassung. Dazu gehört eine Behauptung Böhmermanns, Schönbohm stelle ein Risiko für die Cybersicherheit in Deutschland dar.

Schönbohm war von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) von seinem Amt entbunden worden, nachdem Böhmermann ihn in seiner Sendung bezichtigt hatte, über einen Lobbyverein einer mit dem russischen Geheimdienst verbandelten Firma nahezustehen. In der Böhmermann-Sendung wurde der Behördenchef mit Clownsnase gezeigt und vom Moderator als Cyberclown verspottet.

Kurz nach der Ausstrahlung der Sendung kamen erste Zweifel an den Vorwürfen Böhmermanns auf. Die Innenministerin trennte sich trotzdem von ihrem Behördenchef, indem sie ihn mit „sofortiger Wirkung“ von seinen Aufgaben entband. Dieser Schritt wurde im BSI damals kritisch aufgenommen. Unter anderem hatte sich der Personalrat irritiert über das Vorgehen der Ministerin geäußert, heißt es in einem Artikel von Epoch Times.

Beweise für die Behauptungen gegen Schönbohm hat Moderator Böhmermann zu keiner Zeit vorbringen können. Sechs Monate nach dem Ausscheiden Schönbohms musste auch das Innenministerium in einem Schreiben an den Anwalt des geschassten Behördenchefs zugeben, dass man nach behördeninternen Untersuchungen zu dem Schluss gekommen sei, dass die damaligen Vorwürfe haltlos gewesen seien. Ein Disziplinarverfahren, so hieß es weiter, werde daher nicht eingeleitet.

Gericht will das Urteil am 28. November verkünden

Die Pressekammer setzte den Streitwert auf 205.000 Euro fest. Das Urteil soll am 28. November 2024 gesprochen werden. Fällt es zugunsten Schönbohms aus, kommen hohe Kosten auf das ZDF zu. Denn auch die Schadenersatzforderung Schönbohms, der mittlerweile Chef der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ist, ist weiterhin nicht vom Tisch. Mit Hinweis auf die Gefahr für die Pressefreiheit warnten die Anwälte des Senders vor einer Verurteilung zur Zahlung.

Schönbohms Anwalt Markus Hennig sieht das anders und sagte gegenüber der „Welt“: „Durch die Sendung und die nachfolgende Berichterstattung im ZDF wurde unter Ausnutzung der vermeintlichen Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine geradezu hysterische Hexenjagd inszeniert, die den Ruf und die Karriere eines verdienten Staatsdieners zerstörte.“

Dem „Focus“ sagte Hennig: „Und dann hat man sich im Innenministerium noch nicht mal entschuldigt, als klar wurde, dass nichts [an] den Russenbeziehungen dran war“. Die nun geäußerte Einschätzung des Münchner Gerichts zeige, „dass schlecht recherchierter Journalismus nicht tolerabel ist“.

„Focus Online“ gegenüber zeigte sich Schönbohm zufrieden mit dem Verlauf. Er warte den Richterspruch nun „in aller Demut“ ab. Fällt dieser zu seinen Gunsten aus, folgt eine weitere Klage. Dann müsse sich TV-Moderator Böhmermann mit seiner Redaktion direkt vor Gericht verantworten, so „Focus“.



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