EU tritt aus Energieabkommen aus – was war der Zweck des Energiecharta-Vertrags?

Deutschland und weitere EU-Länder haben ihren Rückzug schon beschlossen; nun zieht die EU als Ganzes nach. Bis zum Austritt des Energiecharta-Vertrags wird es aber noch eine Weile dauern. Und warum kam er überhaupt zustande?
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Wasserdampf steigt aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerks Jänschwalde der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG). (Archivbild).Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times3. Juni 2024

Die Europäische Union hat den Austritt aus einem umstrittenen internationalen Energieabkommen beschlossen. Bei einem Ministerrat in Brüssel stimmten die Mitgliedsländer Ende Mai einstimmig für einen gemeinsamen Rückzug aus dem sogenannten Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT), wie mehrere Diplomaten der „Deutschen Presse-Agentur“ sagten. Das EU-Parlament hatte bereits Ende April grünes Licht gegeben.

Das 1994 unterzeichnete und 1998 in Kraft getretene Abkommen war geschaffen worden, um Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte zu schützen. Die Idee war, die Energieversorgungssicherheit, offenere und wettbewerbsfähigere Energiemärkte zu fördern und dabei die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung und der Souveränität über die Energieressourcen zu beachten.

Was ist der Energiecharta-Vertrag?

Der Energiecharta-Vertrag ist ein einzigartiger multilateraler Vertrag, der die ehemalige Sowjetunion mit dem Rest Europas vereinen sollte. Die Idee war, den Ostblock mit dem Rest Europas zu verbinden, indem er eine gemeinsame Grundlage für ausländische Energieinvestitionen schaffte.

Die ehemaligen sowjetischen Länder waren reich an Öl, aber wirtschaftlich verarmt und benötigten daher dringend Kapitalinvestitionen, um ihr Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Das Ende des Kalten Krieges bot den europäischen Ländern eine noch nie dagewesene Gelegenheit, stärkere Verbindungen mit Russland und seinen Nachbarländern zu knüpfen, um diese Staaten bei ihrem Übergang zur Marktwirtschaft zu unterstützen.

Daher hatte der Vertrag einen eindeutig europäischen Charakter behalten und die im Abkommen verankerten Bestimmungen haben ihre Wurzeln in der Investitionsliberalisierung. Wissenschaftler haben sogar argumentiert, dass das im ECT enthaltene weitreichende Investitionsschutzsystem zeigt, dass dieses System in erster Linie zum Schutz der Auslandsinvestitionen europäischer Länder geschaffen wurde.

Mit dem ECT sind eine Reihe von Zielen verbunden, von denen das wichtigste der rechtliche Schutz ausländischer Energieinvestitionen ist. Die Achtung des Vertrags vor dem Grundsatz der staatlichen Souveränität ist in Artikel 18, „Souveränität über staatliche Ressourcen“, verankert, in dem es heißt: „Die Vertragsparteien erkennen die staatliche Souveränität und die souveränen Rechte über die Energieressourcen an. Sie bekräftigen, dass die staatliche Souveränität in Übereinstimmung mit und vorbehaltlich der Regeln des Völkerrechts ausgeübt werden muss.“

Es wurde versucht, einen Ausgleich zwischen dem Wunsch der Investoren nach umfassenden Schutzmechanismen und dem Bedürfnis des Staates nach Anerkennung seiner Souveränität über seine natürlichen Ressourcen und seinem Ermessensspielraum bei der Regulierung nach eigenem Gutdünken zu schaffen.

Kritik am Energiecharta-Vertrag

Bei Umweltorganisationen steht das Abkommen jedoch schon länger in der Kritik. Genau aus dem Grund, dass er es Investoren ermöglicht, gegen Staaten vor Schiedsgerichten zu klagen.

Seit Vertragsschließung war der Vertrag zur Energiecharta kaum abgewandelt worden, eine im Jahr 2023 angedachte Modernisierung des Vertrags war nicht zustande gekommen.

Die deutsche Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini bezeichnete den Austritt als einen Meilenstein für den europäischen Klimaschutz. „Endlich können wir ohne die ständige Bedrohung durch milliardenschwere Konzernklagen entschlossene Maßnahmen für eine klimaneutrale Zukunft ergreifen.“

Die Bundesregierung hatte den Austritt Deutschlands aus dem Vertrag bereits Ende 2022 beschlossen. Auch andere EU-Länder wie Frankreich, die Niederlande und Spanien hatten den Rückzug angekündigt, Italien war bereits 2016 zurückgetreten. Aktuell sind noch 51 Länder, die EU sowie EURATOM Unterzeichner des Vertrags. Damit liegt die Gesamtzahl seiner Mitglieder nunmehr noch bei 53.

Die Ausstiegsfrist beträgt 20 Jahre. Die Europäische Kommission hatte einen Austritt der EU im vergangenen Jahr vorgeschlagen. (dpa/zk)



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