EU testet digitalen Impfpass: Pilotprojekt könnte Überwachung ausweiten

Die Testphase für die European Vaccination Card (EVC) beginnt im September. Die Juristin Cornelia Margot hat für den Verein MWGFD das groß angelegte EU-Projekt dahinter untersucht. Es geht in allen Bereichen darum, die Impfbemühungen zu verbessern.
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Ein digitaler Impfpass.Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild-Pool/dpa/dpa
Von 28. August 2024

Im September startet in Deutschland und weiteren Ländern der Europäischen Union (EU) die Testphase für den digitalen Impfpass (Epoch Times berichtete). Mit dabei sind noch Belgien, Portugal, Lettland und Griechenland. Die European Vaccination Card (EVC) ist aber nur ein Bestandteil eines Projektes namens EUVABECO (European Vaccination beyond COVID-19). Die Juristin Cornelia Margot hat sich die Pläne näher angesehen und für den Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) analysiert und kommentiert. Epoch Times liefert eine Zusammenfassung.

KI steuert medizinische Empfehlungen

EUVABECO besteht aus fünf Teilbereichen (Tools), „die jeweils darauf abzielen, die Impfbemühungen zu verbessern“, heißt es auf der Projektseite. Sie sollen in den kommenden Jahren in verschiedenen europäischen Ländern getestet werden, wobei allerdings laut Cornelia Margot nicht jedes Land jedes Tool testet. Nach Abschluss dieser Pilotphasen sollen die Ergebnisse ausgewertet und allen EU-Ländern zur Verfügung gestellt werden. Die Formulierungen auf der Website deuteten an, dass es den einzelnen Staaten dann selbst überlassen bleibt, das eine oder andere Werkzeug einzuführen.

Die fünf Teilbereiche sind:

1) Ein elektronischer Beipackzettel. Er soll helfen, dass Impfstoffe länderübergreifend versandt und verwendet werden können.

2) Ein Modellprognosetool zur Unterstützung öffentlicher Entscheidungen: Mithilfe von Modellierungen und Simulationen soll festgestellt werden, wie sich Maßnahmen wie Lockdowns oder Schulschließungen auf verschiedene angenommene Infektionsverläufe auswirken.

3) Klinisches Entscheidungssystem (Clinical Decision System, CDS): Dieses Tool basiert auf Erfahrungen, die bereits in Frankreich und Luxemburg gemacht wurden, schreibt Cornelia Margot. Dabei werden persönliche Angaben von Patienten mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen verknüpft. Gesteuert von Künstlicher Intelligenz (KI) werden dann Empfehlungen (Therapien, etc.) generiert. In Frankreich arbeite man derzeit daran, die CDS-Anwendungen in die elektronischen Patientenakten zu integrieren.

Aus Sicht der Juristin handelt es sich bei diesen Aspekten um vergleichsweise harmlose Bestandteile des Projektes. Deutschland teste den elektronischen Beipackzettel. „Die wirklich gefährlichen Werkzeuge“ seien der Impfpass und das Screening zur Impfmotivation.

Zwei gefährliche Werkzeuge

4) Der digitale europäische Impfausweis (EVC): Sein Testlauf beginnt im September. Die dauerhafte Einführung sei noch offen. Doch hier zeigt sich die Juristin skeptisch. „Sie wollen, dass alle Instrumente zur Steigerung von Impfquoten eingeführt und angewendet werden. Und dann werden sie es auch tun“, sagt sie.

Auch sei der Impfpass laut EUVABECO ein „persönlicher Nachweis“, aber kein „behördliches Dokument“. So heißt es auf der Internetseite: „Der EVC legt keine Beschränkungen oder Anforderungen für die Einreise fest.“ Dies ist nach Ansicht von Cornelia Margot „eine Nicht-Antwort und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn ein solcher Ausweis kann immer nur deklaratorisch sein“.

Dennoch solle er zum Beispiel im Gesundheitswesen als Nachweis über den Impfstatus dienen. Er wäre daher einer elektronischen Patientenakte (ePA), beschränkt auf das Impfen, gleichzusetzen. Ob der Impfpass auch den gleichen Status bekommen könnte wie seinerzeit das digitale Covid-Zertifikat, bleibe offen. Die Antwort dazu auf der erwähnten Internetseite sei ausweichend: „Das digitale Covid-Zertifikat (DCC) wurde speziell entwickelt, um Reisen und den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen während der Covid-19-Pandemie zu erleichtern.“ Es sei nicht auszuschließen, dass der EVC, wenn er einmal eingeführt ist, den Status eines behördlich anerkannten Nachweisdokumentes bekomme.

Digital und in Papierform – aber immer mit QR-Code

Den Impfausweis wird es als digitale Smartphone-Anwendung und in Papierform geben. Laut Internetseite wird er „umfassende Informationen zur Impfhistorie enthalten, darunter detaillierte Textaufzeichnungen, einen scannbaren QR-Code und herunterladbare eingebettete Metadaten“.

Was das genau bedeutet, sei derzeit noch unklar. Die Juristin mutmaßt, dass persönliche Daten einschließlich der Sozialversicherungsnummer enthalten sein könnten. Zu den Metadaten könnten auch fälschungssichere Angaben zur impfenden Stelle (Signaturen, Zertifikate) gehören. Während der Pilotphase könne man den Impfpass verweigern. Es sei „ein freiwilliges Instrument, und in der gesamten EU nicht vorgeschrieben“, heißt es auf der Internetseite.

Doch diese Freiwilligkeit könne schnell zu einer „Schein-Freiwilligkeit“ werden, fürchtet die Fachfrau. Aus ihrer Sicht bestehe die Gefahr, dass Deutschland ihn nach Abschluss der Pilotphase dauerhaft einführt. „Und dann womöglich nicht auf freiwilliger Basis“, sagt Cornelia Margot. Dabei weist die Juristin auf Österreich hin, wo es bereits einen e-Impfpass gebe, den man nicht verweigern könne. „Man kann sich dort von der elektronischen Patientenakte abmelden, nicht aber vom e-Impfpass“, berichtet sie.

Auch wenn der Impfpass später auf freiwilliger Basis dauerhaft eingeführt werde, werde man sich ihm kaum entziehen können. „Es besteht die Gefahr, dass er zum Nachweis- und Zugangsdokument wie ein Covid-Zertifikat befördert wird. Sei es auch nur temporär. Heute Covid, morgen MPox, übermorgen Vogelgrippe. Was leicht und digital kontrollierbar ist, wird auch kontrolliert werden wollen“, führt die Juristin aus.

Letztlich könne der Impfpass „weitere Begehrlichkeiten wecken“: Verknüpfung mit Personalausweisdokumenten, dem Bankkonto, dem ökologischen Fußabdruck. „Somit wäre er Bestandteil eines umfassenden Systems von Social Credit Scores. Aktuell sei das noch „schrille Zukunftsmusik, über die offiziell niemand redet“, doch es könne bald schon „bitterer Alltag“ sein.

Belgisches Modell dient als Vorbild zur Überwachung

5) Das Screening zur Impfmotivation: „Daten verknüpfen, um Impfkampagnen zu optimieren“, heißt es bei EUVABECO. Vorbild sei ein Modell, das zu Corona-Zeiten in Belgien entwickelt wurde. Es basiert auf der Datenverknüpfungsstudie LINK-VACC, die von der staatlichen belgischen Gesundheitsbehörde Sciensano entwickelt und angewendet wurde. Dieses „Werkzeug“ dient der Impfmotivation. Es ist persönlich und keineswegs anonymisiert.

Man nutzte bereits vorhandene Datensätze aus Versicherungsunterlagen, von Ärzten und „anderen Gesundheitsquellen“. Das ist in Belgien möglich, da dort der elektronische Personalausweis mit dem Zugang zur elektronischen Patientenakte, zum e-Rezept und zur Krankenkasse verknüpft ist. Zudem wurde jeder, der sich hatte testen lassen, mit umfangreichen persönlichen Angaben erfasst. Diese und weitere Daten aus „öffentlichen und privaten Einrichtungen“ wurden miteinander verknüpft.

Auf diese Weise filterten die Behörden die Risikogruppen heraus. Dann erhielten die Bewohner Belgiens in absteigender Risikoreihenfolge ein persönliches Einladungsschreiben zur Corona-Impfung. Das Schreiben enthielt Terminvorgaben zur Erst- und zur Zweitimpfung. Zwar konnten die Angeschriebenen einen anderen Termin vereinbaren oder gar komplett absagen, doch ließ sich dann leicht feststellen, wer ungeimpft blieb.

Es bleibe der Fantasie überlassen, was man mit den so gewonnenen Daten alles anfangen könnte. „Erst einmal kann man nicht sicher sein, dass das System nicht kurzerhand auf alle empfohlenen Standardimpfungen ausgeweitet wird“, schreibt Cornelia Margot abschließend. Künftig könne es sein, „dass man regelmäßig mit Impfeinladungen behelligt wird, am besten gleich mit Termin“, sagt sie und sieht die „Büchse der Pandora“ geöffnet.



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