Diskriminierung? Mann klagt gegen Frauenparkplätze
Wenn eine Stadt Frauenparkplätze ausweist, diskriminiert sie dann Männer – oder sogar Frauen? Mit dieser Frage befasst sich heute das Verwaltungsgericht München.
Stein des Anstoßes ist ein städtischer Parkplatz im oberbayerischen Eichstätt. Nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschied die Stadt, dort Frauenparkplätze auszuweisen: gut beleuchtet, nicht so abgelegen. Dafür wird sie jetzt verklagt. Ein junger Mann aus dem Rheinland, der zu Besuch in Eichstätt war, fühlte sich von den Frauenparkplätzen dort diskriminiert und zieht deshalb vor Gericht.
Er selbst will dazu vor der Verhandlung nichts sagen – erst danach. Nach Gerichtsangaben sieht er das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verletzt. Er gebe an, dass mit den Parkplätzen nicht nur Männer diskriminiert werden – sondern auch Frauen, weil die Plätze suggerierten, dass sie nicht so weit laufen könnten und schutzbedürftig seien. (dpa)
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