Gericht: Früherer AfD-Abgeordneter und Richter Maier kann Ruhegehalt behalten
Eine Klage des Freistaates Sachsens auf Aberkennung des Ruhegehalts wies das Gericht mit seinem Urteil ab. Eine Berufung zum Dienstgerichtshof dagegen ist aber möglich.
Anlass des Verfahrens waren zwei öffentliche Äußerungen des früheren Richters unter anderem auf einer Veranstaltung der Zeitschrift Compact, wo Maier 2017 gesagt haben soll, der norwegische Terrorist Anders Breivik sei „aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden“. Dazu wurden Zeugen gehört.
Die Aussagen bei der Compact-Veranstaltung „hätten nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen werden können“, urteilte das Gericht. Als weiterer tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Aberkennung des Ruhegehalts sei nur ein Facebook-Post mit dem Inhalt „GEZ ABSCHAFFEN – SLOMKA ENTSORGEN!“ verblieben. Dieser hätte jedoch aus Sicht des Gerichts „allenfalls eine Kürzung der Ruhestandsbezüge gerechtfertigt, nicht aber deren vollständige Aberkennung. Denn es fehle an einem schweren Dienstvergehen“.
Auch „sonstiges Verhalten“ Maiers habe keine vollständige Aberkennung des Ruhegehaltes gerechtfertigt, erklärte das Dienstgericht. Dies gelte zum Beispiel für seine Betätigung für den sogenannten Flügel der AfD. Vorwürfe wie dieser seien Meier in diesem Disziplinarklageverfahren aber nicht zur Last gelegt worden und damit nicht Gegenstand des Verfahrens geworden.
Maier hatte in Sachsen als Richter gearbeitet, bevor er 2017 für die AfD in den Bundestag ging. Er war Obmann des formal aufgelösten Flügels der AfD, der 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, wollte er in den sächsischen Justizdienst zurückkehren.
Das Landesjustizministerium beantragte aber seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Sowohl das Dienstgericht in Leipzig als auch das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärten dies für zulässig.
Im nun verhandelten Verfahren strebte der Freistaat die Aberkennung der Ruhebezüge an.Dies hätte zur Folge gehabt, dass Maier in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert würde und von dieser bei Eintritt des Rentenalters eine Altersrente erhielte. Weitere Disziplinarverfahren gegen den Ex-Richter laufen noch. (afp)
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