Dezember-Gas auf Staatskosten: Das müssen Sie wissen

Die Soforthilfe soll Gaskunden im Dezember entlasten, indem sie keinen Abschlag für Gas zahlen müssen. Viele Mieter erhalten die Entlastung allerdings erst mit der Nebenkostenabrechnung.
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Flamme von einem Gasherd.Foto: Daniel Roland/Getty Images
Von 1. Dezember 2022

Im Dezember sind Gaskunden von ihrer Abschlagzahlung befreit. Die Kosten übernimmt der Bund. Die Maßnahme wurde Anfang November vom Bundeskabinett beschlossen. Lesen Sie hier einen Überblick über die Leistung.

Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?

Private Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen, bekommen die Soforthilfe. Auch mittelständischen Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, werden entlastet.

Auch zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, diverse staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten und weitere Bildungseinrichtungen erhalten ebenso die Soforthilfe.

Wie bekommen Verbraucher die Soforthilfe?

Die Kunden sollen die Entlastungen für Gas und Wärme automatisch erhalten. Die Versorger errechneten die Entlastungen nach den gesetzlichen Vorgaben und geben sie an die Kunden weiter. Wenn die Verbraucher eine Einzugsermächtigung haben, müssen die Verbraucher nichts weiter tun.

Überweisen Kunden den Abschlag monatlich, können sie die Zahlung für den Dezember aussetzen.

Regelung für Mieter

Wenn die Leistungen von Gas im Mietvertrag geregelt sind und die monatliche Vorauszahlung sich bisher nicht erhöht hat, zahlen Kunden ihre Vorauszahlung im Dezember wie üblich. Entlastet werden sie bei der Endabrechnung für 2022 im kommenden Jahr. Bei Mietern kommt die Entlastung also erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an.

Für Mieter, deren Nebenkostenvorauszahlung bereits in den letzten neun Monaten erhöht wurde, sowie für Mieter, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, gelten andere Regeln:

Sie können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten oder sie bekommen diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt.

Höhe des Abschlags wird berechnet

Die genaue Höhe des Entlastungsbetrags für Gaskunden wird nach Angaben der Verbraucherzentrale in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt.

Die Entlastung setzt sich folgendermaßen zusammen: Der Verbrauchspreis aus Dezember wird mit der voraussichtlichen Zahlung (gemessen am September), also einem Zwölftel des Jahresabschlags, multipliziert. Zudem werde ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.

Für Wärmekunden soll es keine genaueren Abrechnungen geben. Der Grund dafür sind andere Vertragsstrukturen als bei Gas. Es soll bei einer pauschalen Zahlung bleiben.

Volle Pulle auf Staatskosten heizen?

Wie dargelegt, handelt es sich bei den Erstattungsbeträgen um Berechnungen, die bereits im Dezember ausgezahlt werden. Eine Dezember-Abrechnung, die den tatsächlichen Verbrauch im Dezember berücksichtigt, erfolgt nicht. Hierzu müssten sämtliche Zählerstände abgelesen und eine gesonderte Abrechnung für Dezember erfolgen – und das für jeden Haushalt.

Was praktisch nicht umsetzbar scheint, hat folgende Auswirkungen: In der verbrauchsabhängigen Jahresabrechnung für 2022 wird der tatsächliche Gasverbrauch abgerechnet. Wer jetzt also daran denkt, sich einen besonders warmen Dezembermonat auf Staatskosten zu gönnen, wird dennoch die verbrauchsabhängigen Mehrkosten, die über die berechnete Dezember-Pauschale hinausgehen, bei der Jahresabrechnung zahlen müssen. Umgekehrt werden diejenigen belohnt, die in diesem Monat besonders sparsam beim Heizen sind.

Wie erhalten Versorger ihr Geld?

Die Soforthilfe kostet den Bund voraussichtlich neun Milliarden Euro und wird aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bezahlt. Die notwendigen Finanzmittel haben die Versorger schon im November beantragt. Die Auszahlungen übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und soll am 1. Dezember beginnen. Rund 1.500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorger können einen Anspruch geltend machen.

Was ist der Grund?

Mit der Maßnahme soll die Zeit überbrückt werden, bis im kommenden März die Gaspreisbremse für Haushalte wirksam wird. Sie soll rückwirkend auch für Januar und Februar wirken.

Für einen Großteil des bisherigen Verbrauchs soll es dabei einen Preisdeckel geben. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Energie zu sparen und den darüber hinausgehenden Verbrauch zu vermindern. Auch für Strom ist eine solche Deckelung geplant.

(dpa/sk)



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