Bundesverfassungsgericht: Keine Räumung bei Suizidgefahr

Das Bundesverfassungsgericht schützt Mieter bei akuter Suizidgefahr vor Wohnungsräumungen und stärkt damit ihre Rechte.
Titelbild
Zwei ältere Damen überqueren eine Straße.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times28. Mai 2024

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Wohnungsräumung ausgesetzt werden muss, wenn die Gesundheit des Mieters in Gefahr ist.

Eine suizidgefährdete 83-jährige Mieterin aus Köln, die seit 2002 in ihrer Wohnung lebt, hatte einen Räumungsvergleich mit dem Eigentümer geschlossen, konnte jedoch keine neue Wohnung finden. Mehrere ärztliche Atteste bescheinigten eine Suizidgefahr im Falle einer Räumung.

Obwohl das Amtsgericht und das Landgericht Köln die Verlängerung der Räumungsschutzfrist ablehnten, hob das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung auf.

Zur Begründung betonte das Bundesverfassungsgericht, im Streit um eine Zwangsvollstreckung müssten die Gerichte „die Wertentscheidungen der Grundrechte (…) beachten“. Schwerwiegende Eingriffe in das Recht auf Leben und Gesundheit seien „tunlichst auszuschließen“. Bei der Prüfung dürften die Gerichte daher nicht „kleinlich“ sein.

Eine Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung kann ausreichen, um die Räumungspflicht auszusetzen.

Das Landgericht muss nun mit einem Sachverständigengutachten klären, ob die depressive Stimmungslage der Frau bei einer Räumung zu akuter Suizidalität eskalieren könnte. (afp)



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