Bundesgerichtshof verhandelt über Revision von früherer KZ-Sekretärin Irmgard F.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) in Leipzig über die Revision einer früheren Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof gegen ihre Verurteilung.
Durch ihre Arbeit die Haupttäter unterstützt
Das Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein sprach die inzwischen 99 Jahre alte Irmgard F. im Dezember 2022 der Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen schuldig. Es verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung. (Az. 5 StR 326/23)
F. hatte 1943 bis 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im Lager Stutthof bei Danzig gearbeitet. Dort hatte die SS mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen gehalten, etwa 65.000 starben.
Das Landgericht war davon überzeugt, dass F. durch ihre Arbeit die Haupttäter dabei unterstützt habe, Gefangene grausam zu töten oder dies versucht zu haben. Ein Urteil soll am Mittwoch noch nicht fallen, es wird für August erwartet. (afp/red)
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