Brüssel bekämpft die Marktmacht der Digitalriesen

Google, Facebook, Amazon und TikTok: Die EU-Kommission will die großen Onlinekonzerne in Zukunft noch stärker kontrollieren.
Wann die Apps für Gemini in Europa und in Deutschland zur Verfügung stehen werden, ist noch unklar.
Google wird von der EU-Kommission bald noch stärker kontrolliert.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times25. März 2024

Brüssel erhöht den Druck auf große Digitalkonzerne: Die EU-Kommission eröffnete am Montag die ersten Verfahren nach dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), das seit Anfang März in Kraft ist. Mit den neuen Regeln will die EU die Marktmacht von Amazon, Google und Co. beschränken.

Für wen gilt das Gesetz?

Mit dem Gesetz will die EU-Kommission die Marktmacht sogenannter Gatekeeper – also Torwächter ™ des Internets einschränken. Es gilt ab Donnerstag für fünf US-Konzerne – die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Facebook-Mutter Meta und Microsoft – sowie für das chinesische Unternehmen ByteDance, das hinter TikTok steht. Ein Unternehmen kann als Gatekeeper eingestuft werden, wenn es „wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist“.

Insgesamt fallen 22 Dienste dieser sechs Gatekeeper unter das Gesetz. Dazu gehören die Google-Suchmaschine, der App Store auf iPhones und die Plattformen Facebook, Instagram und TikTok. Die EU-Kommission behält sich vor, künftig weitere Unternehmen und Dienste auf die Liste zu setzen.

Was ändert sich auf Handys?

Die Digitalkonzerne sollen durch das Gesetz weniger Einfluss darauf haben, welche Apps auf Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android und iPhones von Apple von Anfang an installiert sind. Apple muss auf seinen Geräten zudem Alternativen zu seinem App Store und zum vorinstallierten Browser Safari zulassen. Google darf etwa bei der Anzeige von Suchergebnissen nicht die eigenen Anwendungen wie den Kartendienst Google Maps bevorzugen.

Welche neuen Regeln gelten für Onlineplattformen?

Messenger-Dienste und Plattformen sollen interoperabel werden. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer erstmals Chatnachrichten zwischen verschiedenen Diensten hin und her schicken können sollen. Beiträge in Onlinediensten sollen auch auf anderen Plattformen angezeigt werden können.

Die Unternehmen kündigten in den vergangenen Monaten bereits Änderungen an, um ihre Dienste an das Gesetz anzupassen. Beim Start des Facebook-Messengers öffnet sich derzeit etwa ein Feld, in dem Nutzerinnen und Nutzer auswählen können, welche anderen Dienste sie mit dem Messenger verknüpfen wollen. Beiträge auf der Meta-Plattform Threads sollen zudem auch in alternativen Onlinediensten wie X (ehemals Twitter) und Bluesky veröffentlicht werden können.

Welche Strafen drohen den Unternehmen?

Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen den Unternehmen Strafen in Milliardenhöhe. Das Gesetz sieht Zahlungen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweites Jahresumsatzes vor. Für den Onlineriesen Amazon wären das gemessen am Umsatz des letzten Berichtsjahres 2022 mehr als 47 Milliarden Euro. Bei wiederholten Verstößen können die Strafen verdoppelt werden. Als letztes Mittel kann die EU-Kommission zudem anordnen, dass Unternehmen einen Teil ihres Geschäftes verkaufen müssen.

Gegen welche Unternehmen laufen bereits Verfahren?

Knapp drei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes hat die EU-Kommission am Montag Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta eröffnet. Sie wirft Alphabet und Apple unter anderem vor, Entwickler indirekt zur Nutzung ihrer App Stores zu zwingen und vermutet, dass Google die eigenen Dienste in seiner Suchmaschine bevorzugt. Im Verfahren gegen Meta geht es um ein viel kritisiertes Abo-Modell, nach dem Nutzende bezahlen müssen, um der Verwendung persönlicher Daten zu widersprechen.

Wie geht die EU noch gegen Digitalkonzerne vor?

Onlineplattformen müssen sich neben den DMA-Vorschriften auch an das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) halten. Sie müssen etwa Falschinformationen und „illegale Inhalte“ wie Darstellungen von sexueller Gewalt schneller löschen. Zudem müssen die Digitalkonzerne die Algorithmen hinter personalisierter Werbung offenlegen und in einer Datenbank hinterlegen, wer Werbeanzeigen finanziert.

Unter dem DSA hat die EU-Kommission bereits Verfahren gegen den Onlinedienst X und die Videoplattform TikTok eröffnet. X soll nicht ausreichend gegen die Verbreitung von Falschinformationen zum Krieg zwischen Israel und der Hamas vorgegangen sein. Der Plattform TikTok wirft die Kommission vor, Minderjährige nicht ausreichend zu schützen. (afp)



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