Video aus Köln: Polizeieinsatz gegen bewaffneten Psycho-Mann – Kritik der Unverhältnismäßigkeit. Zurecht?
Als die Kölner Polizei zu einem Einsatz an der Bonner Straße gerufen wird, hieß es, dass dort ein Mann mit einem Beil auf Kinder und Passanten losgehe.
Zuerst errreichen ein Polizist und seine Kollegin den Tatort. Sie kommen zur rechten Zeit. Der Mann bedroht gerade einen Passanten, einen Schwarzafrikaner, der beabsichtigt, sich mit einer Eisenstange zur Wehr zu setzen. Die Beamten verhindern den Kampf und übernehmen.
Messer in der Tasche
Dann fordern sie den Täter auf, sich hinzulegen, was dieser ignoriert. Mehr noch, er droht, eine Machete zu holen und greift in seine innere Jackentasche, während die Polizisten mit gezogenen Waffen vor ihm stehen, berichtet der „Kölner Express“.
Dann ist im Video zu sehen, wie er zwei große Messer aus der Jacke holt, sie auf den Boden legt und diskutierend auf die Polizisten losgeht. Niemand weiß zu diesem Zeitpunkt, ob der Mann weitere Waffen mit sich führt. Erneut wird er aufgefordert, sich hinzulegen.
Zugriff …
Ein weiterer Polizist kommt hinzu, mit dem Motorrad offensichtlich. Dann greifen die Beamten an, bringen den Mann schließlich zu Boden, wo er weiter gegen die Festnahme ankämpft. Die Handschellen will er sich offensichtlich nicht anlegen lassen. Ein Polizist setzt ausbildungsmäßig zwei Schläge gegen den Kopf des Mannes ein, um ihn zur Aufgabe zu bringen.
Letztlich gelingt die Festnahme des Mannes doch noch. Er wird anschließend aufgrund offensichtlicher psychischer Probleme in eine geschlossene Psychiatrie gebracht.
Kritik der Unverhältnismäßigkeit
Im Nachhinein werden die Polizisten von manchen Leuten kritisiert, wegen der zwei Faustschläge an den Kopf des Mannes. Wurde unverhältnismäßig gehandelt?
Ein Sprecher der Polizei erklärte, dass das Video an die Abteilung für Beamtendelikte weitergeleitet wurde: „Wir haben Kenntnis von dem Video erhalten und werden die Szenen nun ganz genau bei den gesamten Ermittlungen auswerten. Sollten sich dann Hinweise darauf ergeben, dass der Beamte Grenzen überschritten hat, wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet werden muss.“
(sm)
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