Urteil in Berlin: 16-Jährige unter Schlägen vergewaltigt – Haftstrafen für junge Iraker und falsche Freundin

Mehrere Jahre Haft vergab das Gericht für die Beteiligten einer Gruppenvergewaltigung in Berlin.
Titelbild
Es ging um das gewerbsmäßige Verbreiten von Kinderpornografie.Foto: iStock/Wavebreakmedia
Epoch Times23. August 2019

Als die junge Syrerin Nada N. (16) ihre ehemalige Freundin (16) unter einem Vorwand im Oktober 2018 in die Wohnung in Berlin-Wedding lockte, warteten doch bereits drei Iraker: Ahmed Al-M. (26), Hussein H. (21) und Mustafa K. (20).

Du wirst nicht von hier gehen, wie du bist, du wirst heute eine Schlampe!“

(Nada, 16)

Dann fiel Ahmed über sie her. Anschließend fiel Hussein über sie her. Beide vergewaltigten das Mädchen unter Schlägen und Drohungen, so der „RBB“. Beide Täter hinterließen ihre DNA. Dann kamen Nada und Mustafa ins Zimmer, mit Kamera und Handy. Nada soll dem Mädchen auch mit einem Messer gedroht haben. Zum Schluss raubte die 16-Jährige der Gleichaltrigen noch eine Halskette und 100 Euro.

Vier Stunden lang, von 14 bis 18 Uhr, soll sich das Mädchens in der Gewalt der Grupe befunden haben. Am Morgen danach wurden die Tatbeteiligten verhaftet, berichtet die „Bild“.

Prozess: Verteidiger forderten Freisprüche

17 Verhandlungsstage liefen seit April 2019 unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess um die Gruppenvergewaltigung.

Während die 16-jährige Nada nach Angaben von Richterin Dorothee Prüfer viele Aussagen des Opfers bestätigte, sich dabei auch nicht selbst geschont und versucht habe, sich zu entschuldigen, bestritten die drei Iraker die Tat: Einer habe die ganze Zeit Tischtennis gespielt und dabei „nichts mitbekommen“, ein anderer habe einen „Filmriss wegen Drogen“ gehabt, der Dritte erzählte etwas von freiwilligem Sex.

Am Ende beantragten die Verteidiger Freisprüche.

Schicksalsgemeinschaft der Entwurzelten

Das Gericht sah das anders. Die drei Iraker und die Syrerin hätten sich „labile Schicksalsgemeinschaft Entwurzelter“ in der Wohnung des 53-jährigen Wohnungsinhabers, eines Ägypters, aufgehalten.

Die heute 16-jährige Nada N. wurde 2014/2015 von ihren „durchaus gut situiert“ lebenden Eltern alleine und ohne Dokumente nach Deutschland geschickt. Die Eltern folgten ihr. Eine Schule besuchte Nada nicht, aus der Jugendeinrichtung lief sie weg. Sie war mit dem Opfer befreundet, ebenfalls einem syrischen Mädchen, das mit seiner Familie nach Deutschland kam. Nach einem Streit brach der Kontakt ab. Nada wollte sich laut Richterin an ihr rächen und: Laut Plan sollte das Mädchen eine Schlampe werden. Die drei Iraker hatten eine Auseinandersetzung mit dem Freund des Opfers, was sie nach Ansicht des Gerichts auch zur Tat motivierte.

Das Urteil vom 21. August

Das Urteil erging am Mittwoch, 21. August, gegen die drei Männer und das Mädchen wegen gemeinschaftlicher besonders schwerer Vergewaltigung und es fiel deutlich aus:

Die 16-jährige Nada N. muss für vier Jahre ins Gefängnis. Die Richterin erklärte: „Wer jemanden anderen bestimmt, Geschlechtsverkehr auszuüben, ist genau so Täter. Dass Vergewaltigung strafbar ist, weiß jeder.“  Während des Urteils bekam die 16-Jährige einen Nervenzusammenbruch, schlug sich die Hände vors Gesicht und schluchzte minutenlang: „Bitte, nein, Mama!“ Auch ihre Eltern auf der Zuschauerbank waren geschockt, schreibt „Bild“.

Ahmed Al-M., der als erster der Täter über das Mädchen hergefallen war, kam 2015 nach Deutschland. Der 26-Jährige zeugte ein Kind, dass Ende 2017 auf die Welt kam und wegen Vernachlässigung im Heim lebt. Ihn verurteilte das Gericht zu sechs Jahren und vier Monaten Gefängnis.

Nach ihm verging sich der 21-jährige Hussein H. an dem Mädchen. Der Iraker kam 2015 allein nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Dennoch verblieb er im Land. Statt Schule konzentrierte er sich auf Alkohol und Drogen. Für ihn empfand das Gericht fünf Jahre und sechs Monate Jugendstrafe als angemessen.

Der dritte Iraker, Mustafa K., kam 2015 Norwegen und reiste von dort aus 2016 in Deutschland ein. Das Gericht verurteilte den 20-jährigen zu vier Jahren und acht Monaten Jugendstrafe.

Der ebenfalls angeklagte ägyptische Wohnungsinhaber wurde mangels Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hätte für ihn gerne zwei Jahre und zehn Monate gesehen, so deren Antrag.

Das Urteil kann innerhalb einer Woche angefochten, Rechtsmittel eingelegt werden. Im Fall der 16-jährigen Nada steht deren Eltern das Recht zu, dies für ihre Tochter zu übernehmen. (sm)



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