Totes Pferdemädchen in Hofheim: 22-Jährige in Kopf geschossen – Tatverdächtiger (55) bestreitet Vorwürfe
Sie wurde am Dienstagabend, 20. August, von Nachbarn entdeckt: leblos am Boden liegend, in einer Blutlache, neben der Pferdekoppel in Hofheim-Langenhain. Gegen 20.15 Uhr wurde die Polizei alarmiert. Helfen konnte man der 22-Jährigen jedoch nicht mehr. Einen Mann habe man wegrennen sehen, hieß es.
Am Mittwochabend rief jemand beim Polizeirevier in Limburg an. Gegen 20 Uhr kam dort ein 55-jähriger Mann vorbei und stellte sich im Zusammenhang mit der Fahndung nach dem Täter. Bei ihm handelt es sich um den verflossenen Liebhaber der jungen Frau, verheiratet, drei Kinder, schreibt „Bild“.
Wie die „Hessenschau“ nach Angaben des Anwalts des 55-Jährigen berichtet, soll der jungen Frau hinterrücks in den Kopf geschossen worden sein. Offiziell wurde das bisher nicht bestätigt. Heimtücke und niedere Beweggründe sah der Richter in dem Fall als Mordmerkmale gegeben, so der Anwalt. So lautete auch der Haftbefehl vom Donnerstagnachmittag auf Mordverdacht. Aktuell sitzt der 55-Jährige in Untersuchungshaft.
Doch mit der Tat will der Verdächtigte nichts zu tun haben. Am Mittwoch habe er von dem Mord erfahren, auf der Arbeit, und dass die Polizei ihn suche. Ein Bekannter hatte ihn angerufen. Er habe sich daraufhin entschlossen mit seinem Anwalt die Polizei zu kontaktieren: „Er wollte das aus dem Weg räumen“, erklärte der Anwalt. Gegenüber der „Bild“ sagte er:
Mein Mandant bestreitet die Tat. Er ist zutiefst geschockt von Leas Tod. Er sagt ganz klar: ‚Ich war es nicht, ich habe auch keinen Grund.'“
(Dr. Andreas Hohnel, Anwalt)
Wie der Anwalt weiter ausführt, habe sein Mandant keine Schmauchspuren, eine Tatwaffe wurde nicht gefunden, auch keine DNA am Tatort.
Der Anwalt des Familienvaters, der laut dem Blatt Lothar R. heißen und Lkw-Fahrer sein soll, schilderte, dass sein Mandant und das Opfer, den Angaben zufolge die 22-jährige Lea S., drei Jahre lang ein Paar gewesen seien, die Beziehung jedoch vor einigen Monaten zerbrochen war. Hier sieht auch die Staatsanwaltschaft das Motiv, so der Anwalt. Der 55-Jährige soll gesagt haben, dass, wenn er sie nicht haben könne, sie auch kein anderer haben könne.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion