Tatwaffe: Frühstücksbrettchen – fünf Jahre Haft wegen Totschlags für 17-Jährige

Zuerst die Tabletten im Likör, danach mit dem Frühstücksbrettchen als Tatwaffe auf das 59-jährige Opfer eingeschlagen: Eine 17-Jährige wurde wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Polizisten stoppen den flüchtigen Autofahrer auf der Autobahn 31. (Symbolbild)
Eine 17-Jährige hat einen Mann mit einem Frühstücksbrettchen erschlagen.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times21. Februar 2025

Wegen Totschlags an einem 59-Jährigen hat das Landgericht Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern eine 17-Jährige aus Greifswald zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die Jugendliche zeigte sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Freitag während des Prozesses teilweise geständig, den Mann getötet zu haben. Er hatte sie über einen längeren Zeitraum mit unerwiderten Avancen und Anrufen belästigt.

Laut dem Urteil bot die Angeklagte ihrem Opfer im Juni 2024 vor der Wohnung eines gemeinsamen Bekannten eine große Tasse mit einem bekannten Kräuterlikör an. In das Getränk hatte sie Medikamente, Morphium und Ecstacy-Tabletten gemischt.

Sie schlug mit dem Frühstücksbrettchen auf den Mann ein

Als der 59-Jährige später in der Einzimmerwohnung – von dem Getränk betäubt – auf einem Sofa einschlief, nahm die Jugendliche ein Frühstücksbrettchen und schlug mindestens fünfmal auf den Kehlkopf des Manns ein.

Er starb an den Verletzungen. Die verweste Leiche entdeckte die Polizei mehrere Tage nach der Tat zufällig, als sie wegen mutmaßlicher Drogendelikten die Wohnung des 50-jährigen Bekannten durchsuchte.

Der mehrfach vorbestrafte Mann wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Weder griff er laut Gericht ein, als die Jugendliche auf die Kehle des Opfers einschlug, noch holte er anschließend Hilfe.

Ursprünglich war die 17-Jährige wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Die Heimtücke ließ sich laut der Gerichtssprecherin aber nicht nachweisen.

Die Richter berücksichtigten beim Strafmaß, dass das Mädchen an einer psychischen Erkrankung leidet. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen Mordes beantragt, die Verteidigung drei Jahre. (afp)

 



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