Stuttgarter Raserurteil ist rechtskräftig – Mit 160 km/h durch Innenstadt

Die Verurteilung eines jungen Stuttgarters zu fünf Jahren Jugendhaft wegen eines verbotenen sogenannten Alleinrennens ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof stellte keine Rechtsfehler im Urteil des Stuttgarter Landgerichts fest.
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Nach einem schweren Raserunfall auf der Straße vor rund einem halben Jahr muss sich nun ein 29-Jähriger vor Gericht verantworten. (Symbolbild).Foto: Wolfgang Kumm/dpa/dpa
Epoch Times19. März 2021

Die Verurteilung eines jungen Stuttgarters zu fünf Jahren Jugendhaft wegen eines verbotenen sogenannten Alleinrennens ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe keine Rechtsfehler im Urteil des Stuttgarter Landgerichts festgestellt, teilte er am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Der Angeklagte war im März 2019 mit mehr als 160 Stundenkilometern durch die Innenstadt gerast, verlor die Gewalt über das Auto und fuhr frontal in einen anderen Wagen, dessen Insassen tödlich verletzt wurden. (Az. 4 StR 225/20)

Das Landgericht verurteilte ihn im November 2019 wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge zu fünf Jahren Jugendhaft. Zudem sollte dem damals 20-Jährigen für vier Jahre der Führerschein entzogen werden. Gegen das Urteil legten die Eltern der Opfer Revision beim BGH ein. Sie wollten eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Der BGH lehnte ihre Revisionen aber nun ab.

Mit dem Stuttgarter Urteil war erstmals ein Angeklagter nach dem verschärften neuen sogenannten Raserparagrafen gegen rücksichtsloses und verkehrswidriges Fahren mit Höchstgeschwindigkeit verurteilt worden. (afp)



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