Steinfurt: Iraker stechen mit Messer und Schere auf Afghanen ein – Ermittlungen „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung
Später Donnerstagabend, 27. Juni, in Steinfurt-Borghorst, in NRW: Gegen 22 Uhr an diesem Abend kam es zu einem Aufeinandertreffen von Afghanen und Irakern in einer Wohnung an der Gräfin-Bertha-Straße, die einen blutigen Ausgang nahm.
Ein junger Afghane (22) kam in Begleitung eines Landsmanns (18) in die besagte Wohnung, in der seine ehemalige Freundin wohnt. Dort hielten sich zu diesem Zeitpunkt neben der 33-jährigen Frau und ihren Kindern auch drei Iraker auf, (22, 28, 39).
Als es schnell zu einem Streit zwischen den fünf Männern kam, flüchtete die Frau mit ihren Kindern ins Obergeschoss und alarmierte von dort aus die Polizei.“
Nach Angaben der Polizei eskalierte der Streit weiter.
Mit Messer und Schere eingestochen
Die Iraker packten den 22-jährigen Afghanen, schlugen auf ihn ein und brachten ihn zu Boden. Schließlich griffen sie sich Waffen, um weiter auf das Opfer einzuwirken.
Sodann soll der 22-jährige Beschuldigte mit einem Messer und der 28-Jährige mit einer Schere auf das Opfer eingestochen haben. Der 39-Jährige soll während des Geschehens das Opfer festgehalten haben.“
(Vanessa Arlt, Polizeisprecherin)
Der 18-jährige Afghane kam dem Attackierten zu Hilfe und wurde von dem 22-jährigen Iraker sogleich mit dem Messer in die Brust gestochen.
Als die Polizei am Tatort eintraf, waren die Iraker noch in der Wohnung zugegen, wo sie auch festgenommen wurden. Wie die Münsteraner Polizeisprecherin Vanessa Arlt weiter mitteilte, wurden die beiden jungen Afghanen nach notärztlicher Erstversorgung in eine Spezialklinik eingeliefert.
Zur Ermittlung der Tat wurde eine Mordkommission eingerichtet.
„Nur“ gefährliche Körperverletzung?
Zum Zeitpunkt der Pressemitteilung am Samstagabend waren die beiden Afghanen bereits außer Lebensgefahr, so die Polizei, die von einer durch die Beziehung zwischen dem Opfer und der Frau begründeten Gewalttat ausgeht, wie KHK Ulrich Bux, Leiter der Mordkommission angab.
Der 22-Jährige wäre nach ärztlicher Einschätzung ohne die sofortige notfallmedizinische Intervention verstorben.“
(Martin Botzenhardt, OStA)
Obwohl die Iraker den Afghanen festhielten und mit Messer und Schere auf ihn einstachen, ermittelt die Staatsanwaltschaft lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Iraker wurden vorläufig festgenommen und einem Richter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. (sm)
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