Staatsschutzverfahren gegen 32-jährige IS-Rückkehrerin in Hamburg gestartet

Vor dem Oberlandesgericht in Hamburg hat am Montag ein Staatsschutzverfahren gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft der 32-Jährigen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen einen 30-Jährigen wegen zahlreicher Sexualstraftaten ist rechtskräftig.
Das Hamburger Strafjustizgebäude. Symbolbild.Foto: Christian Charisius/dpa
Epoch Times25. März 2024

Vor dem Oberlandesgericht in Hamburg hat am Montag ein Staatsschutzverfahren gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft der 32-Jährigen vor, Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Sie soll sich 2015 von Hamburg nach Syrien abgesetzt haben, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.

Dort habe sie wenige Tage nach ihrer Ankunft einen IS-Kämpfer geheiratet. Mit ihm lebte die Frau laut Anklage in einer Wohnung in der Stadt Rakka. Diese sei vom IS finanziert worden, zudem habe das Ehepaar monatliche Geldzahlungen von der Dschihadistenmiliz erhalten.

In Syrien dauerhaft bewaffnet

Die Angeklagte soll nach entsprechender Schulung durch ihren Ehemann dauerhaft bewaffnet gewesen sein, um das Gebiet des IS zu verteidigen und mögliche Angreifer zu töten. An einem Tag im Mai 2015 habe sie dann auch mit einem AK47-Sturmgewehr geschossen, hieß es in der Anklage weiter.

Nach dem Tod ihres Ehemanns soll die Frau in einem Frauenhaus für Witwen sogenannter Gotteskrieger untergebracht worden sein. Bei ihrem Versuch, in die Türkei einzureisen, wurde die Frau festgenommen. Im Juli 2015 wurde sie nach Deutschland abgeschoben. Für den Prozess sind nach Gerichtsangaben zunächst Verhandlungstermine bis Ende April angesetzt worden. (afp)



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