Spanien: Männer vergewaltigen bewusstlose 14-Jährige – Urteil sorgt für Empörung

Nach der Gruppenvergewaltigung eines bewusstlosen, 14-jährigen Mädchens erging ein Urteil wegen des deutlich geringeren Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs, nicht wegen Vergewaltigung.
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Protest nach Gruppenvergewaltigung in Spanien.Foto: JAVIER SORIANO/AFP via Getty Images
Epoch Times1. November 2019

Der Urteilsspruch im Fall der Gruppenvergewaltigung eines bewusstlosen, 14-jährigen Mädchens hat in Spanien für Empörung gesorgt. Frauenrechtlerinnen und Juristen forderten am Freitag eine Reform des Strafrechts, das nach Einschätzung von Experten härtere Strafen gegen die Angeklagten verhinderte. In dem Prozess war das Urteil am Donnerstag wegen des Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs ergangen, nicht wegen Vergewaltigung – die Länge der Haftstrafen fiel daher sehr viel geringer aus.

Insgesamt sieben Männer waren wegen der Gruppenvergewaltigung angeklagt, zu der es im Oktober 2016 am Rande einer Party auf einem verlassenen Werksgelände in Manresa in Katalonien gekommen war. Zwei wurden von dem Gericht in Barcelona freigesprochen, fünf müssen wegen sexuellen Missbrauchs zwischen zehn und zwölf Jahre ins Gefängnis.

Keine Vergewaltigung

Den Vorwurf der sexuellen Gewalt – die Entsprechung für den Vorwurf der Vergewaltigung im spanischen Recht – ließ das Gericht fallen. Zur Begründung erklärte es, dass das Opfer nach Drogen- und Alkoholkonsum „in bewusstlosem Zustand“ gewesen sei und die Angeklagten „keinerlei Einschüchterung oder Gewalt angewandt“ hätten. Dies sorgte im ganzen Land für Empörung.

„Das Problem ist nicht das Urteil, das Problem ist unser Strafrecht“, sagte am Freitag die Sprecherin der Vereinigung Richter für Demokratie in Katalonien, Montserrat Comas. Dem Strafrecht zufolge müsse für den Anklagepunkt Vergewaltigung immer nachgewiesen werden, dass es zu Einschüchterung oder Gewalt gekommen sei. Das spanische Recht müsse schnellstmöglich dahingehend geändert werden, dass jeder Sex ohne Einwilligung als Vergewaltigung behandelt werde. „Die Sache ist besonders schrecklich, weil wir über eine Minderjährige im Alter von 14 Jahren sprechen“, fügte Comas hinzu.

Der Fall erinnert an einen anderen im nordspanischen Pamplona aus dem vergangenen Jahr, der in Spanien für große Empörung gesorgt und zehntausende Frauen zu Protesten auf die Straßen getrieben hatte. Nach der Vergewaltigung einer 18-Jährigen beim Stierfest San Fermín im Jahr 2016 waren die fünf Männer ebenfalls nicht wegen „Vergewaltigung“ verurteilt worden, sondern wegen „sexuellen Missbrauchs“ – obwohl sie die Tat gefilmt hatten.

Kriminologe bemängelt deutsche Strafverfolgung

Der Kriminologe Christian Pfeiffer sieht gravierende Mängel bei der Strafverfolgung von Vergewaltigern in Deutschland. Auf hundert Vergewaltigungen komme im Durchschnitt nur ein Verurteilter, sagte Pfeiffer, der ehemalige Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, der „Süddeutschen Zeitung“ (Wochenendausgabe). Die große Mehrheit der Taten würde gar nicht erst angezeigt.

„Und von den angezeigten Fällen werden nur 7,5 Prozent verurteilt.“ Zudem gebe es zwischen den Bundesländern große Unterschiede, ob eine Anzeige eine Strafe zur Folge habe. (dts/afp)



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