Silvester in Berlin: Erstmals polizeiliche Verbotszonen für Pyrotechnik – Was, wann, wo?

Erstmals in Berlin: Verbotene Bereiche für Pyrotechnik. Die Polizei Berlin informiert.
Epoch Times24. Dezember 2019

Zum Schutz der Berliner Bürger und aller Besucher wird die Polizei auch in diesem Jahr in der Silvesternacht für Sicherheit auf den Straßen und Plätzen im Einsatz sein.

In diesem Jahr neu sind verbotene Bereiche, die für „das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik“ definiert wurden.

Die Verbotsbereiche befinden sich in Berlin Mitte am Alexanderplatz und in Schöneberg im Bereich Steinmetzstraße und Umgebung.“

(Polizei Berlin)

Das Verbot soll von Dienstag, 31. Dezember 2019, 18 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2020, 6 Uhr gelten und umfasst auch das Werfen von außen in den Bereich hinein sowie den Verkauf entsprechender Gegenstände.

Die Polizei wünscht allen Bürgern einen Guten Rutsch ins Jahr 2020 und bittet allgemein um Rücksichtnahme: „Gefährden Sie weder sich noch andere!“

Verbotszonen für F2/3/4-Pyrotechnik

Im Einzelnen werden laut Polizei in den aufgeführten Bereichen das Mitführen und Verwenden pyrotechnischer Gegenstände aber auch das von außen in den Bereich Hineinbringen von Pyrotechnik untersagt:

Darunter fallen zum Beispiel:

  • Raketen + Batterien
  • Chinaböller
  • Sonnen + Feuerräder
  • Römische Lichter
  • Fontänen
  • Bodenfeuerwirbel
  • Bengalfackeln/ -feuer
  • Feuertöpfe
  • Pyrodrifter

Achtung: Die Polizei erinnert weiter daran, dass Pyrotechnik ohne die erforderlichen Zulassungen und Kennzeichnungen, also illegale Pyrotechnik, generell verboten ist.

Bei Zuwiderhandlungen gegen wird die „sofortige Sicherstellung und Vernichtung der mitgeführten pyrotechnischen Gegenstände angekündigt“, wobei, wenn erforderlich, die Durchsetzung der Maßnahme mit „unmittelbarem Zwang“ vollzogen wird, heißt es bereits in einer Vorankündigung des Polizeipräsidenten von Berlin im Amtsblatt vom 22. November.

Foto: Polizei Berlin

Was ist erlaubt?

Lediglich das Mitführen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1 ist in den aufgeführten Bereichen erlaubt. Darunter fallen beispielsweise Knallerbsen, Tischfeuerwerk und ganzjährig erlaubte Wunderkerzen.

Die Polizei Berlin wird in dem relevanten Zeitraum das Mitführverbot überwachen und hierzu mit ausreichend Kräften in den Bereichen anwesend sein.“

(Polizei Berlin)

Bild: Polizei Hannover

Betroffene Bereiche am Alexanderplatz

„Der Alexanderplatz stellt aufgrund eines dort festzustellenden hohen Straftatenaufkommens einen kriminalitätsbelasteten Ort im Sinne des § 21 Absatz 2 Nummer 1 ASOG Bln dar“, heißt es in einer amtlichen Begründung. Gleichzeitig ist der Alexanderplatz ein wichtiger ÖPNV-Verkehrsknotenpunkt mit starker Personenfluktuation, insbesondere auch in der Silvesternacht. Es bestehe die „konkrete Gefahr, dass es in Folge gruppendynamischer Prozesse und des übermäßigen Alkoholkonsums zu Straftaten, auch unter Nutzung von pyrotechnischen Erzeugnissen kommen werde.

Als Pyrotechnik-Verbotszone wurde der nördliche Teil des Alexanderplatzes deklariert. Hierzu zählen die Bereiche:

  • Alexanderplatz Nr. 1 („Berolinahaus“)
  • Alexanderplatz Nr. 2 („Alexanderhaus“)
  • Alexanderplatz Nr. 3
  • Neubau Alexanderplatz o. Nr. (Baufeld)
  • Alexanderplatz Nr. 7
  • Alexanderplatz Nr. 9

Foto: openstreetmap/Polizei Berlin

Betroffene Bereiche in Schöneberg

Wie auch teilweise am Alexanderplatz, hat die Polizei Berlin auch Teile von Schöneberg als Pyrotechnik-Verbotszone benannt. Auch hier komme es „zum Jahreswechsel seit mehreren Jahren zu Sachbeschädigungen, Landfriedensbrüchen, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, gefährlichen Körperverletzungen sowie Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz durch den Einsatz von Pyrotechnik durch Personengruppen“.

In diesem Bereich wurden zum Jahreswechsel 2014/2015 eingesetzte Polizeidienstkräfte „gezielt mit Pyrotechnik beschossen“, was in den weiteren Jahren auch durch den Gebrauch von Pyrotechnik, mit teils erheblicher Sprengkraft, fortgesetzt wurde.

  • Winterfeldtstraße 1 sowie 4
  • Potsdamer Straße160 sowie 147
  • Steinmetzstraße 11 sowie 68 bis zur Bauflucht der Bülowstraße
  • Alvenslebenstraße 8 sowie 20
  • Steinmetzstraße 26 B sowie 52
  • Potsdamer Straße 180 sowie Potsdamer Straße 171/173
  • Pallasstraße 28 sowie Pallasstraße 6

Foto: openstreetmap/Polizei Berlin

(sm)



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