Siebeneinhalb Jahre Haft für Susannas Mörder wegen Vergewaltigung von Elfjähriger

Der 22-jährige Ali B. ist wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Epoch Times31. Oktober 2019

Im zweiten Prozess gegen den Mörder der 14-jährigen Schülerin Susanna F. aus Mainz wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen ist der 22-jährige Ali B. zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Kammer entschied am Donnerstag zudem, die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haftzeit vorzubehalten. Mitangeklagt vor dem Wiesbadener Landgericht war der minderjährige Mansoor Q., der zu vier Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt wurde.

Seit März war gegen B. und den mindestens 14 Jahre alten Q. vor der Jugendschutzkammer verhandelt worden. Die Anklage warf B. und Q. vor, die Elfjährige im April und Mai 2018 vergewaltigt zu haben. B. war wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen angeklagt, Q. wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs in einem Fall.

Der Prozess fand zum Schutz des mittlerweile 13-jährigen Opfers und des minderjährigen Q. unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch für die Urteilsbegründung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Das Opfer sei durch die Taten „schwer traumatisiert“ worden, sagte die Nebenklageanwältin Barbara Sauer-Kopic vor Beginn der Verhandlung am Donnerstag. Das Mädchen habe im Prozess wegen ihrer posttraumatischen Belastungsstörung nicht aussagen können.

Die Vernehmungsunfähigkeit ihrer Mandantin sei allerdings durch mehrere Gutachten der Verteidigung in Zweifel gezogen worden, sagte Sauer-Kopic. Insgesamt sei es ein „unschöner Prozess“ gewesen, fügt die Anwältin hinzu.

B. war im Juli wegen Vergewaltigung und Mordes an Susanna zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Damals stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine frühzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.

Zum Prozessbeginn hatte B. im damaligen ersten Prozess ein Teilgeständnis zur Tötung Susannas abgelegt, die Vergewaltigung aber bestritten. Eine Woche nach der Urteilsverkündung legte er Revision gegen die Entscheidung ein, über die der Bundesgerichtshof bislang nicht entschied.

B. und Susanna hatten sich erst wenige Monate vor der Tat kennengelernt. In der Tatnacht Ende Mai 2018 vergewaltigte und erwürgte B. die Schülerin nach Ansicht der Strafkammer. Erst rund zwei Wochen später fand die Polizei nach einem Tipp von Q. die verscharrte Leiche an einem Bahndamm in Wiesbaden.

Ali B. war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Deutschland. Er war mit seiner Familie in den Nordirak geflohen, wo ihn kurdische Sicherheitskräfte auf Bitten der Bundespolizei festnahmen. Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, begleitete B.s Rückholung aus dem Irak persönlich. (afp)

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