Polizei: Rebecca vermutlich tot – Beweislage gegen Schwager begründet keinen dringenden Tatverdacht
Wie der „Focus“ berichtet, gehen die Ermittler im Fall der seit 18. Februar verschwundenen Schülerin Rebecca (15) aus Berlin-Neukölln mittlerweile von einem Tötungsdelikt aus. Das Mädchen war am Morgen jenes Tages verschwunden, nachdem es die Nacht im gemeinsamen Haus ihrer Schwester Jessica (27) und ihres Schwagers Florian R. verbracht hatte.
„Da es nach wie vor keinerlei Lebenszeichen von der Vermissten gibt, ist inzwischen davon auszugehen, dass Rebecca Opfer eines Tötungsdeliktes wurde“, heißt es in einer Erklärung der Polizei, aus der „Bild“ zitiert.
Gleichzeitig hat der Generalstaatsanwalt in Berlin allerdings verkündet, dass der zuvor unter Tatverdacht festgenommene Schwager sich wieder auf freiem Fuß befindet. „Dieser konnte den dringenden Tatverdacht nicht feststellen und ordnete die Freilassung an“, hieß es in der Erklärung. Die Ermittlungen der Mordkommission liefen „mit Hochdruck weiter“.
Widersprüchliche Zeitangaben lenkten Verdacht auf Schwager
Der Verdacht gegen den Schwager gründete sich zum einen auf den Fund eines Kleidungsstückes, das der vermissten 15-Jährigen zugeordnet werden konnte, zum anderen auf widersprüchlichen Zeitangaben, die Florian R. an unterschiedlichen Tagen bezüglich der von ihm geschilderten Abläufe vom Tatmorgen gemacht hatte. Bezüglich möglicher weiterer Details machten die Ermittlungsbehörden bislang allerdings keine Angaben.
Der „Berliner Kurier“ berichtete, Florian R., der am Morgen des Verschwindens selbst erst um 5.45 Uhr von einer Feier zurückgekommen sei, habe erst angegeben, gegen 7.15 Uhr nach der im Haus übernachtenden Rebecca gesehen und deren Fehlen bemerkt zu haben. Wenige Tage später erklärte er jedoch, es habe erst um 8.30 Uhr bemerkt, dass das Mädchen sich nicht mehr im Haus befinde. Seine Ehefrau hatte nach eigenen Angaben um 7 Uhr das Haus verlassen.
Rebeccas Mutter gab an, gegen 7.15 Uhr vergeblich versucht zu haben, ihre Tochter auf ihrem Handy zu erreichen. Der Vater geht ebenfalls davon aus, dass Rebecca zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Haus gewesen wäre. Den Auswertungsdaten des WLAN-Routers im Haus der Schwester zufolge hatte Rebeccas Mobiltelefon sich zwischen 6 und 8 Uhr mit dem dortigen Netz verbunden. Es sei in dieser Zeit auch noch WhatsApp benutzt worden, allerdings sei nach wie vor unklar, von wem und wer der Chatpartner war.
Tatverdacht nicht verdichtet
Am heutigen Freitag (1.3.) ordnete die Generalstaatsanwaltschaft eine umfassende Durchsuchung des Hauses von Rebeccas Schwester an. Allerdings konnten Beamte und Kriminaltechniker, die sich daran beteiligten, offenbar keine Spuren oder sonstige Anhaltspunkte zutage fördern, die den Tatverdacht gegen den Schwager erhärtet hätten.
Am Ende des heutigen Tages hätte ein Untersuchungsrichter entscheiden müssen, ob über den am Donnerstag festgenommenen Schwager die Untersuchungshaft zu verhängen oder ob dieser freizulassen sei. Um eine Untersuchungshaft zu rechtfertigen, ist das durch Beweise unterlegte Bestehen eines dringenden Tatverdachts eine zwingende Voraussetzung. Dies bedeutet, dass die Beweislage sich in einer solchen Weise verdichtet haben muss, dass diese es als wahrscheinlicher erscheinen lasse, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat tatsächlich begangen habe, als dass dies nicht der Fall sei.
Ein bloßer einfacher Tatverdacht reicht zur Verhängung der Untersuchungshaft nicht aus. Nach Ansicht des Generalstaatsanwalts hat dieser sich in Fall von Florian R. bis dato nicht zum dringenden Tatverdacht verdichtet.
Sowohl dessen Ehefrau als auch die Schwiegereltern hielten es eigenen Angaben zufolge für unwahrscheinlich, dass der Schwager mit dem Verschwinden Rebeccas etwas zu tun habe. Rebeccas Schwester Jessica warf Internetnutzern vor, eine „Hetzjagd“ gegen ihren Ehemann in Gang gesetzt zu haben.
(Mit Material von dts)
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