Rückholungsklage: Offenbacher IS-Kämpfer Deniz B. will nach Hause geholt werden
Deniz B. kämpfte für den Islamischen Staat. Der deutsche Staatsangehörige aus Offenbach sitzt dafür im Nord-Irak in Haft. Nun will er nach Hause.
Seine Frankfurter Anwälte klagten vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Rückholung des 2016 ins Kampfgebiet ausgereisten IS-Kämpfers.
Aus unserer Sicht ist die Bundesrepublik verfassungsrechtlich verpflichtet, unseren Mandanten nach Deutschland zurückzubringen.“
(Ali Aydin, Seda Basay-Yildiz, Rechtsanwälte)
Aus der deutschen Staatsbürgerschaft ergebe sich eine Pflicht zum Handeln, auch aus anderen Grundrechten, so die Anwälte laut „Hessenschau“.
Im Fall einer Verurteilung für seine Taten droht Deniz B. die Todesstrafe.
Die Anwälte verwiesen noch darauf, dass gegen ihren Mandanten ein Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt geführt werde, eine Auslieferung aber nicht beantragt worden sei.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte den Klageeingang, der in den Bereich des Konsularrechts mit seinen Verpflichtungen des Staates gegenüber seinen Bürgern im Ausland falle.
Es ist der erste Fall einer Klage auf Rückholung eines IS-Kämpfers nach Deutschland, wie der Gerichtssprecher bestätigte. (sm)
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