Prozess Leonie in Wien: Wilde Zustände in mutmaßlicher Tatwohnung

Der Wiener Prozess um Vergewaltigung mit Todesfolge befindet sich auf der Zielgeraden. Ob den beschuldigten jungen Männern aus Afghanistan sogar Mord angelastet wird, wird sich Anfang Dezember beim Urteil zeigen.
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Wien: Am Fundort der Leiche der ermordeten 13-jährigen Leonie haben Menschen Kerzen aufgestellt.Foto: Screenshot YouTube/OE24
Von 18. November 2022

Der Fall um die tote Leonie (†13) in Wien geht in die letzte Runde. An frühen Morgen des 26. Juni 2021 fand eine Passantin das leblose Mädchen an einen Baum gelehnt im Grünstreifen nahe der mutmaßlichen Tatwohnung. Später wurden mehrere tatverdächtige afghanische Asylbewerber festgenommen. Die letzten Stunden ihres Lebens verbrachte die Mittelschülerin mit den Angeklagten in einer von einem der dreien angemieteten Wohnung. Die genauen Umstände und Geschehnisse in der Nacht zum 26. Juni 2021 will das Gericht herausfinden.

„Schlimmer als in einem Puff“

Der Gerichtstermin am 14. November brachte die Aussagen einer Ex-Freundin des mitangeklagten afghanischen Wohnungsmieters zu Protokoll. Nach Aussagen der 22-Jährigen habe sie mit dem 19-Jährigen etwa ein halbes Jahr zusammengewohnt.

Über den jungen Afghanen sagte die Österreicherin, dass er öfter Ausraster gehabt habe, ansonsten aber nett gewesen sei. Leonie selbst kannte sie nicht. Über die Wohnung ihres Ex-Freundes berichtete sie, dass es dort zugegangen sei, „wie in einem Puff“, berichtet der ORF von der vorgetragenen Polizeiaussage der Ex-Freundin. Als die Verteidigung hier nachfragte, was sie damit gemeint habe, antwortete die junge Frau vor Gericht: „Ja, die Leute, die ein und aus gegangen sind. Sie waren schmutzige, stinkende, verwahrloste Kinder.“ Sie habe vermutet, dass es dort um Drogenhandel gegangen sei.

Zudem wurde bekannt, dass die Polizei einem Informanten 1.500 Euro gezahlt hatte, um an Informationen zu kommen, die zur Festnahme von drei der Tatverdächtigen geführt hatten. Im Zeugenstand habe ein Polizeibeamter erklärt: „Wir haben ein gewisses Budget für Anerkennung von so einer Hilfe.“ Demnach flossen 500 Euro für zwei der drei Festnahmen der Tatverdächtigen in Wien und weitere 1.000 Euro für die Festnahme des vierten Tatverdächtigen in London. Dorthin war der 23-Jährige nach spektakulärer Flucht in einem Schlepperboot geflüchtet und später von Zielfahndern festgenommen worden. Sein Prozess soll separat abgehandelt werden.

Prozess der „Unschuldigen“?

Im bisherigen Prozessverlauf um Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen hatten die drei Angeklagten immer von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr geredet. Mit den verabreichten Drogen will keiner etwas zu tun gehabt haben. Leonie, die 13-jährige Deutsche aus Tulln bei Wien, hatte eine dreifach tödliche Dosis Ecstasy (MDMA) verabreicht bekommen.

In einem vor Gericht ausgewerteten Video soll die 13-Jährige noch lebend zu sehen gewesen sein. Sachverständige hätten jedoch belegt, dass Leonie unmittelbar nach dem Ende des Videos oder innerhalb der nächsten 30 Minuten danach gestorben sei. Opferanwalt Johannes Öhlböck: „Der best-ausgebildetste Notfallmediziner hätte Leonie zum Zeitpunkt des Videos nicht mehr retten können, dies hätte mehr als eine halbe Stunde früher passieren müssen“, so der Anwalt laut dem Lokalblatt „Mein Bezirk“.

Die Verteidiger der drei Angeklagten lehnen bisher die Schmerzensgeldforderungen der Familienanwälte von Leonies Eltern ab. Diese fordern 100.000 Euro für die Eltern und für die vier Geschwister von Leonie jeweils 25.000 Euro. Am 17. November wäre Leonie 15 Jahre alt geworden. Für die Familie ist dieser Tag sicherlich besonders schmerzvoll – so ganz ohne Leonie.

Anfang Dezember soll es den letzten Verhandlungstag mit den Schlussplädoyers geben. Anschließend ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück und das Gericht fällt das Urteil: Vergewaltigung mit Todesfolge oder sogar Mord. Im letzten Fall würde bei einem Schuldspruch den ältesten Angeklagten eine Haftstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslang erwarten. Die anderen beiden, zur Tatzeit noch minderjährig, könnten auf bis zu 20 Jahre kommen.

Kanzler-Statement und „Aktivisten“-Überfall

Der Fall erschütterte Österreich derart, dass auch der damalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ein Video-Statement gab und von einer „unglaublichen barbarischen Tat“ sprach. Kurz kritisierte jedoch auch die in der Gesellschaft aufgekommene „Täter-Opfer-Umkehr“. Er sprach davon, dass in Österreichs Gesellschaft „kein Platz für falsch verstandene Toleranz“ sei. Kanzler Kurz erklärte auch, dass es mit ihm keinen Abschiebestopp nach Afghanistan geben werde.

Der Fall hat über Österreich hinaus für großes Aufsehen gesorgt und die Diskussion um die Abschiebung kriminell gewordener Asylbewerber neu entfacht. In Wien wurden ein Autokorso und eine Gedenkminute vor dem Kanzleramt veranstaltet.

Als die Medien erstmals über die Herkunft der Tatverdächtigen berichteten, drang eine Gruppe vermummter linker Extremisten in ein Pressebüro ein. Die „Aktivisten“ attackierten Mitarbeiter, schrien mit einem Megafon Parolen in dem Bürokomplex und warfen Flugblätter herum. Sie beschwerten sich, dass die Zeitung den Asylstatus und die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen veröffentlicht hatte.



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