Prozess in Wien gegen Wahnsinnigen aus der U-Bahn: Sogar Kleinkind brutal gegen Kopf getreten
21. November 2018 in der U-Bahn von Wien: Wie ein Berserker wütete ein 37-jähriger Mann in der U-Bahnstation Längenfeldgasse in der österreichischen Hauptstadt.
Am heutigen Montag, 29. April, fand der Prozess gegen den gebürtigen Türken statt. Dieser, so schreibt die „Krone“ nach Angaben der Nachrichtenagentur APA, soll seit rund 20 Jahren schon eine paranoide Schizophrenie haben. Er wurde nach Entscheidung des Schöffensenats in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Eine teuflische Attacke
Nach Stand der Ermittlungen spielten sich die Attacken an jenem Mittwoch im vergangenen Spätherbst wie folgt ab: Als Erstes rammte der 37-Jährige einem Fahrgast, der gerade telefonierte, mit voller Wucht eine Bierdose ins Gesicht, schlug ihm einen Zahn aus. Das Opfer ist auch heute noch traumatisiert und im Krankenstand, hat Angstzustände in der U-Bahn und leidet unter Alpträumen.
Das nächste Ziel des Wahnsinnigen war eine Mutter mit ihren zwei Kleinkindern. Auf einem Überwachungsvideo war zu sehen, dass der Täter dem dreijährigen Jungen aus vollem Lauf und mit Anlauf gegen den Kopf trat und noch mit der Faust in das Gesicht des Kleinkinds nachschlug.
Es müssen Engel gewesen sein, die den Kleinen beschützten, sodass er die brutale Attacke ohne schwere Verletzungen überstand.
Nach Angaben von „OE24“ damals, wurden bei dem Mann 1,84 Promille Alkohol im Blut festgestellt.
Wie die österreichische Zeitung weiter schreibt, leugnet der Mann die Tat, trotz zahlreicher Zeugen, trotz Beweisvideos.
Ich habe nichts gemacht!“
Seinen Angaben zufolge erscheinen dem Mann immer wieder „Teufel“, die ihn umarmen, küssen oder belästigen würden. Der Sachverständige des Gerichts, Reinhard Eher, schilderte, dass sich der Mann in seinem „Wahn“ gegen diese Teufel zur Wehr setze, so der Experte.
Kein Abnorm-Bewusstsein
Doch der Mann selbst sieht sich nicht als Kranken, will auch nicht behandelt werden, seine Medikamente musten ihm auch zwangsweise verabreicht werden.
Aufgrund des hohen Risikos, weitere schwere Straftaten mit möglicherweise schlimmeren Ausgängen zu begehen, wurde die Einweisung angeordnet. Der Anwalt des Psychopathen meldete Nichtigkeit und Berufung an. (sm)
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