Polizei erschießt Angreiferin, die mit Messer drohte – LKA ermittelt

Eine Frau wird in einem Supermarkt in München von der Polizei erschossen. Sie soll die Beamten mit einem Messer angegriffen haben. Was genau geschehen ist, wird nun ermittelt.
War der Schusswaffengebrauch der Polizei rechtmäßig? Das prüfen nun Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt.
War der Schusswaffengebrauch der Polizei rechtmäßig? Das prüfen nun Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt.Foto: MünchenTV/TNN/dpa
Epoch Times20. August 2024

Nach tödlichen Polizeischüssen auf eine mit einem Messer bewaffnete Frau in einem Supermarkt in München laufen Ermittlungen des bayerischen Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft.

Diese überprüften wie in derartigen Fällen üblich auch die Rechtmäßigkeiten des Vorgehens der Beamten, teilte die Münchner Polizei am Dienstag mit. Die 31-Jährige war demnach am Montagabend während eines Einsatzes wegen einer „Bedrohungssituation“ in einem Geschäft im Stadtteil Untersendling getötet worden.

Die Polizei war nach eigenen Angaben von einer Zeugin alarmiert worden, die eine Körperverletzung zwischen mehreren Beteiligten im Bereich des Münchner Goetheplatzes meldete und eine Verdächtige bei der Flucht in einer U-Bahn verfolgte. Zwei Polizeistreifen fuhren hin und trafen wenig später auf die Zeugin. Die Verdächtige befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem Supermarkt.

Wie die Beamten mitteilten, wurde die 31-Jährige von den Einsatzkräften im Verkaufsraum angesprochen. Dabei habe sie „unvermittelt“ ein Messer gezogen und aus wenigen Metern Abstand gedroht, hieß es.

Als die Verdächtige auch auf „deutliche Ansprache“ nicht reagierte habe, hätten die Polizisten zunächst Pfefferspray eingesetzt und dann geschossen. Insgesamt hätten zwei Beamte vier Schüsse abgegeben und die Frau mehrfach getroffen. Sie starb.

Angaben zu den möglichen Hintergründen des Verhaltens der Frau machte die Polizei zunächst nicht. Den Angaben zufolge war für Dienstag unter anderem eine Obduktion ihres Leichnams geplant.

Es wurden ferner erste Zeugen befragt und Videoaufzeichnungen aus dem Supermarkt gesichtet. Hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit des Schusswaffeneinsatzes durch die Beamten lief demnach parallel ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren. (afp/red)



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