Pole bezieht Kindergeld in Polen und Deutschland – Jetzt muss er zurückzahlen
Polnische Arbeitnehmer in Deutschland müssen sich heimische Familienleistungen auf das hiesige Kindergeld anrechnen lassen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (Az: III R 34/18)
Der Kläger hat die polnische Staatsangehörigkeit, arbeitete aber ab April 2016 in Deutschland. Für seine zwei Töchter bewilligte die zuständige Familienkasse Kindergeld.
Im September 2017 informierte die zuständige polnische Behörde die Familienkasse darüber, dass der Arbeitnehmer die polnische Kinderbeihilfe 500+ bezog und weiter bezieht.
Die Familienkasse rechnete diese auf das deutsche Kindergeld an und forderte für April 2016 bis September 2017 insgesamt 2122 Euro zurück.
Dies bestätigte der BFH nun. Die polnische Familienleistung 500+ sei dem deutschen Kindergeld „gleichartig“. Beide Leistungen würden „nach Maßgabe der Zahl und des Alters der Kinder gewährt“.
EU-Recht sehe in solchen Fällen die Anrechnung vor. Die Mitteilung der polnischen Behörde entfalte eine entsprechende „Bindungswirkung für die Familienkasse“. Erfolge diese Mitteilung erst nach Beginn der Kindergeldzahlungen, sei die Familienkasse auch zu einer rückwirkenden Änderung berechtigt. (afp)
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