Tödliche Misshandlung eines Obdachlosen: Haftstrafen verhängt

Die Angeklagten hielten den Obdachlosen in einer Wohnung fest, mit dem Ziel, sich an ihm zu bereichern. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
Ein Streifenwagen der Polizei steht mit Blaulicht an einem Einsatzort.
SymbolfotoFoto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild
Epoch Times28. September 2023

Nach der tödlichen Misshandlung eines Obdachlosen und dem Ablegen seiner Leiche in einem Koffer sind drei Angeklagte vom Landgericht Mönchengladbach schuldig gesprochen worden. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Er wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Zwei Mittäter erhielten Bewährungsstrafen zwischen acht und 24 Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung.

Dem Hauptangeklagten hatte die Anklage vorgeworfen, den Obdachlosen im Herbst 2018 in seine Mönchengladbacher Wohnung gelockt zu haben. Ziel sei es gewesen, ihn in der Wohnung festzuhalten und sein Arbeitslosengeld zu kassieren.

Während der mehrwöchigen Gefangenschaft sollen auch die beiden weiteren Angeklagten regelmäßig in der Wohnung übernachtet haben. Der Obdachlose soll regelmäßig geschlagen und körperlich misshandelt worden sein.

Abends und nachts wurde der Geschädigte laut Anklage mit Kabelbindern an Heizungsrohre gekettet. Im Dezember 2018 soll der Mann schließlich leblos zusammengebrochen sein.

Den Leichnam brachten die Angeklagten demnach in einem Koffer in einen Park in Mönchengladbach. Diesen versteckten sie dort im Unterholz.

(afp/red)



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