NRW-Familienminister Stamp fordert lückenlose Aufklärung von Mordfall Greta
Nach dem mutmaßlichen Mord an der dreijährigen Greta in einer Kita in Viersen hat Nordrhein-Westfalens Familienminister Joachim Stamp (FDP) eine „lückenlose und transparente Aufklärung“ angekündigt. Die mutmaßliche Tat einer Einzelnen dürfe aber nicht dazu führen, die Qualität und Integrität der Erzieherinnen und Erzieher in Frage zu stellen, sagte Stamp am Donnerstag in einer Sondersitzung des Landtagsausschusses für Familie, Kinder und Jugend.
In der Sitzung berichtete Lorenz Bahr, Leiter des Landesjugendamts, über eine Reihe von Notarzteinsätzen in Kitas, in der die inhaftierte Erzieherin in ihrer Berufslaufbahn im Einsatz war. Er berichtete zudem über größte Zweifel an ihrer fachlichen Eignung. Schon in ihrem bis Mitte 2018 dauernden Berufsanerkennungsjahr sei den Verantwortlichen schnell klar gewesen, dass die junge Frau nicht allein mit Kindern sein könne.
Es habe die Empfehlung gegeben, sie nicht zum Kolloquium zuzulassen, berichtete Bahr. Dennoch bekam die 25-Jährige in mehreren Kitas Jobs, wo es wiederholt zu medizinischen Zwischenfällen gekommen sei. So habe es bei einer Anstellung in Kempen, wo die Frau bis Juli 2019 arbeitete, bei einem einzelnen Kind vier Notarzteinsätze gegeben. Dies sei aber nicht an das Landesjugendamt gemeldet worden.
In einer Kita in Tönnisvorst habe ein dreijähriges Kind beim Wickeln „erhebliche Atemnot“ gezeigt. Da das Kind eine Herzerkrankung hatte, sei auch in dieser Kita der Vorfall nicht als meldepflichtiges Ereignis eingestuft worden. Auch die Kita in Viersen, in der die getötete Greta war, habe den Notarzteinsatz für das zwei Wochen nach dem Vorfall gestorbene Kind nicht gemeldet.
Das Landesjugendamt ermittelt nach eigenen Angaben nun in allen drei Fällen gegen die Kitas wegen einer möglichen Verletzung der Meldepflicht. Bahr sagte, wenn die Notarzteinsätze gemeldet worden wären, wäre der Zusammenhang mit der Erzieherin „wahrscheinlich“ aufgeklärt worden.
Neben den Versäumnissen in den Kitas versäumte auch die Staatsanwaltschaft in Kleve die Weitergabe von Vorwürfen gegen die Erzieherin, wie das Landesjustizministerium erklärte. Die Erzieherin hatte sich demnach selbst eine Verletzung zugefügt und behauptet, überfallen worden zu sein.
Im Zuge der Aufklärung des Falls hatte eine Ärztin eine dringend nötige psychologische Hilfe für die Frau festgestellt. Dies sei auch von der Familie der Erzieherin zugesagt worden. Die Erkenntnisse über die psychische Verfassung der Frau seien nicht an das Jugendamt weitergeleitet worden. (afp)
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