Tödlicher Raserunfall in München: Haftbefehl wegen Mordes

Auf der Flucht vor der Polizei missachtet ein Autofahrer mehrere rote Ampeln und rast in eine Gruppe Jugendlicher. Ein 14-Jähriger stirbt. Nun ist Haftbefehl erlassen.
Titelbild
Ein beschädigter Wagen nach dem Unfall in München.Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa
Epoch Times17. November 2019

Nach dem Raserunfall in München, bei dem ein 14-Jähriger tödlich verletzt wurde, ist gegen einen Autofahrer Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden.

Der 34 Jahre alte Mann soll am Freitagabend auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit bis zu 100 Stundenkilometern durch die Stadt gerast sein – auf der Gegenfahrbahn. Er ignorierte laut Polizei rote Ampeln und erfasste zwei Jugendliche. Diese überquerten gerade eine Straße. Ein 14-Jähriger starb im Krankenhaus, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt.

Auch der Autofahrer wurde bei dem Unfall verletzt. Er lag am Sonntag noch im Krankenhaus, wie ein Polizeisprecher sagte. Insgesamt vier Jugendliche hatten die Straße ersten Erkenntnissen nach bei Grün überquert, als der Geisterfahrer heranraste. Der Haftbefehl gegen den Deutschen lautet unter anderem auch auf dreifachen versuchten Mord und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Der Anlass für die Raserei war ein vergleichsweise nichtiger: Weil der Mann auf einer Straße trotz durchgezogener Mittellinie gewendet hatte, folgte ihm ein Streifenwagen, um ihn zu kontrollieren. Der 34-Jährige habe sofort Gas gegeben, hieß es. Der Streifenwagen habe ihn aus den Augen verloren und nicht verfolgt. „So eine Verfolgung innerhalb der Stadt ist viel zu gefährlich.“ Stattdessen hätten die Beamten Verstärkung gerufen. Wenig später sah die Besatzung eines hinzugekommenen Streifenwagens schon die Jugendlichen auf der Straße liegen. Die Beamten hätten sofort Erste Hilfe geleistet.

Der Unfallfahrer flüchtete zunächst von der Unglücksstelle. Ein anderer Autofahrer habe ihm nur knapp ausweichen können und sei gegen eine Litfaßsäule geprallt, sagte der Polizeisprecher. Kurz danach habe der 34-Jährige sein Auto verlassen und versucht, zu Fuß zu flüchten. In einem Park fasste ihn die Polizei. Dabei habe er Widerstand geleistet. Ob er betrunken oder unter Drogeneinfluss am Steuer saß, war noch unklar.

Raser werden in Deutschland bei tödlichen Verkehrsunfällen in der Regel nicht wegen Mordes verurteilt. In der vergangenen Woche etwa hatte das Landgericht Stuttgart gegen einen 21-Jährigen fünf Jahre Jugendstrafe verhängt – unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Angeklagt war er wegen Mordes. Der junge Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Wagen geprallt, in dessen Trümmern zwei junge Menschen starben.

Das deutschlandweit erste Mordurteil wegen Raserei wurde im Februar 2017 vom BGH kassiert. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt nicht ausreichend belegt. Im neu aufgerollten Prozess wurden die Männer im März dann erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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