Mit Tempo 417 über A2: Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Anklagebehörde ermittle, sobald alle Unterlagen eingegangen und erfasst worden seien, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dies könne im Laufe der Woche geschehen. Unter anderem hatte die „Bild“ zuvor darüber berichtet. Zunächst hatte die Polizei den Fall untersucht, sie hat ihre Resultate nun an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Dem Raser wird ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Sinne einer Einzelfahrt vorgeworfen. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Dem Millionär droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Tatbestand müsse jedoch zunächst genau geprüft werden, sagte der Sprecher der Anklagebehörde in der Stadt in Sachsen-Anhalt.
Der Millionär hatte Anfang des Jahres ein Video ins Netz gestellt, bei dem er über die A2 zwischen Berlin und Hannover heizt. Der augenscheinlich abgefilmte Tacho zeigt eine Geschwindigkeit von bis zu 417 Kilometern pro Stunde an. Dieses und weitere Videos sollen bereits im Juli 2021 entstanden sein. Die Aufnahmen im Internet hatten bundesweit für Aufsehen und viele empörte Reaktionen gesorgt. (dpa/red)
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