Mehrjährige Haftstrafen im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess

Der Schaden von 343 Millionen Euro suche seinesgleichen, hatte die Staatsanwaltschaft gesagt. Das Gericht sprach von einem „schamlosen“ Griff in die Staatskasse.
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern zu Prozessbeginn. Im Hintergrund die Vorsitzende Richterin. (Archivbild)
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern zu Prozessbeginn. Im Hintergrund die Vorsitzende Richterin. (Archivbild)Foto: Lennart Preiss/dpa
Epoch Times13. Dezember 2024

Im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess hat das Gericht die beiden Angeklagten K. und U. zu Haftstrafen von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sechs Monate davon gelten wegen Verfahrensverzögerungen bereits als vollstreckt, wie die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner sagte.

Die beiden Männer im Alter von 71 und 63 Jahren seien der Steuerhinterziehung mit einem Gesamtschaden von mehr als 343 Millionen Euro schuldig. Zusammen mit weiteren Personen hätten sie in einem Umfang, der seinesgleichen suche, in die Staatskasse gegriffen und sich „schamlos bedient“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Strafe liegt zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die jeweils fünf Jahre und zehn Monate gefordert hatte, und der Vorstellung der Verteidiger von jeweils vier Jahren.

Das Gericht hatte den beiden Männern – neben Geständnis und Kooperationsbereitschaft – unter anderem zugutegehalten, dass sie noch keinerlei Erfahrungen mit dem Strafvollzug hätten und daher besonders haftempfindlich seien. Ebenso den Versuch einer Schadenswiedergutmachung und dass sie ihre Taten offensichtlich „zutiefst bereuen“.

Geständnisse unter Tränen

U. und K. hatten sich bereits am ersten Tag des Prozesses entschuldigt und teils unter Tränen gestanden, als Fondsmanager an einem komplexen Geflecht beteiligt gewesen zu sein, über das in den Jahren 2009 und 2010 Hunderte Millionen Aktien im zweistelligen Milliardenwert gehandelt wurden.

Dabei wurde die sogenannte Cum-Ex-Methode angewandt, um den Fiskus dazu zu bringen, Kapitalertragssteuer zurückzuerstatten, die zuvor gar nicht gezahlt worden war. Der Name Cum-Ex kommt daher, dass die Aktien rund um den Dividendenstichtag mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her geschoben wurden.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer betont, dass die Welt damals eine andere gewesen sei. Niemand habe bei den Geschäften an die Staatsanwaltschaft gedacht, eher an ein Hase-und-Igel-Spiel mit dem Gesetzgeber.

Verteidiger: „Es war viel Dummheit und Naivität dabei“

„Es war viel Dummheit und Naivität dabei“, sagte U.s Verteidiger über seinen Mandanten. Das Gericht war allerdings nicht bereit, die beiden nur als Mitläufer im System zu sehen. Vielmehr sprach Wagner von einem „tatsächlich auch sehr wesentlichen Tatbeitrag“.

Die jetzt angeklagten Geschäfte waren bei weitem nicht die Einzigen nach der Cum-Ex-Masche: Es gibt diverse andere Verfahren. Insgesamt soll der Staat durch die Masche um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt worden sein. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Erste Verurteilungen gab es bereits. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dürfte noch Jahre dauern. Auch in München werden weitere Anklagen erwartet. (dpa/red)



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