Magdeburg: Tumult um syrischen Straßenbahn-Schläger – Oberbürgermeister fordert Abschiebung
Er schlug bereits 2019 in Lemgo brutal zu, wo er gemeldet ist, und zweimal in Detmold (Ende 2018). Dann besuchte der 34-jährige Syrer aus NRW Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Dort prügelte Bahaa M. am hellen Tag in der Straßenbahn eine Schülerin und einen Studenten krankenhausreif, während die Fahrgäste feige wegrannten.
Innenministerium schaltet sich ein
Mittlerweile empörte sich nicht nur die AfD, die beklagte:
Dass ein hochgefährlicher Gewalttäter mehr als eine Woche auf freiem Fuß bleibt, ist entweder auf die Überforderung oder die exzessive politische Korrektheit im Polizeiwesen zurückzuführen, die von der schwarz-rot-grünen Landesregierung auf die Spitze getrieben wurde.“
(Oliver Kirchner, AfD-Fraktionschef im Landtag)
Auch die FDP-Fraktionsvize Lydia Hüskens konnte es nicht fassen, „dass ein offensichtlich wiederholt gewalttätiger und psychisch labiler Mensch so frei durch die Republik fährt“.
Nachdem so viel politische Aufmerksamkeit auf den Fall gelenkt wurde, musste sich auch das Innenministerium einschalten. Was war da los in der Landeshauptstadt? Ein Ministeriumssprecher sagte gegenüber der „Volksstimme“, dass man den „Fall sehr ernst“ nehme und sich „detailliert zum Sachverhalt berichten“ lasse.
SPD-Oberbürgermeister: Raus aus dem Land!
Da konnte auch Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümpfer von der SPD nicht mehr an sich halten. Auf der Maikundgebung in Magdeburg forderte der Rathausschef fast schon parteiuntypisch: „Der Täter gehört aus dem Land geschmissen!“
Vielleicht war er über seine eigene Courage erschrocken, den kurz darauf kam Trümpfer wieder ins sozialdemokratische Fahrwasser, warnte vor Pauschalisierungen, warnte davor, rechten Parolen hinterherzulaufen. Schließlich hieß er all diejenigen willkommen, „die zu uns kommen und sich integrieren, die zum Beispiel eine Ausbildung machen, die brauchen wir sogar …“, so der SPD-Politiker, der offensichtlich zwischen Stadtverantwortung und Ideologie hin und her gerissen war.
18. April, in der Straßenbahn
Der 18-jährigen Levken hatte Bahaa M. die Nase und den linken Augenhöhlenring gebrochen. Das Mädchen im Abitur lag zeitweise sogar auf der Intensivstation der Universitätsklinik von Magdeburg. Als ihr der Medizinstudent Rami, ein 28-jähriger Deutsch-Marokkaner, als einziger zu Hilfe eilte, wurde auch er von dem Schläger brutal verletzt: Platzwunden am Kopf und eine Titanplatte in der Stirn waren die Folgen. Das war am 18. April, gegen 13.30 Uhr.
Weil er androhte, weitere Gewalt auszuüben und wünschte, nach Syrien gebracht zu werden, kam es nicht zum Haftbefehl, sondern zur Einweisung in eine Psychiatrie. Dort entließ sich der trickreiche Syrer nach einem Tag selbst, so das Gesetz. Erst nach acht Tagen und auf energische Forderungen der Opferfamilie hin, wurde der Mann schließlich im Stadtgebiet von Magdeburg festgenommen.
Öffentlichkeitsfahndung vom 16. April
Wie berichtet wird, hatte der Syrer möglicherweise auch schon in Magdeburg zugeschlagen, so heftig, dass nach ihm sogar öffentlich gefahndet wurde: „männlich, ca. 34 – 40 Jahre alt, etwa 175 – 180 cm groß, schlanke Gestalt, Glatze, 3-Tage-Bart, vermutlich arabischer Phänotyp“.
Die Fahndung ging am 16. April raus, zwei Tage vor der Attacke auf die Gymnasiastin und den Medizinstudenten. Hatte die Magdeburger Polizei ihre eigene Fahndung übersehen? Dies fragte sich die „Volksstimme“, denn die Polizei sah am 18. April keine Haftgründe gegen den Syrer gegeben.
Am 11. April hatte er zugeschlagen, wieder in der Straßenbahn, wieder am hellen Tag, wieder um die Mittagszeit. Gegen 12.50 Uhr erwischte es einen 31-jährigen Mann aus Pakistan in der Linie 9, mehrfach.
Ob es sich tatsächlich um denselben Täter handelt, wird derzeit geprüft.
Welche Strafe droht Bahaa M.?
Bei derartiger Gewaltaffinität des Syrers muss man sich zum einen fragen, wann er denn frühestens wieder auf den Straßen Deutschlands zu erwarten sei. Auch die „Bild“ ging der Frage nach dem möglichen Strafmaß nach, sprach mit einem Rechtsexperten: Stefan Costabel, einer der renommiertesten Strafverteidiger in Leipzig, sagte gegenüber dem Blatt: „Da er offensichtlich Wiederholungstäter ist, dürfte keine Bewährungsstrafe mehr verhängt werden. Er sollte sich auf einen längeren Gefängnisaufenthalt von drei bis vier Jahren einstellen. Wenn er denn schuldfähig ist…“
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