Leiche im Kofferraum: Corona-Maßnahmengegner in U-Haft
Unter bizarren Umständen ist die monatelange Flucht eines Corona-Maßnahmengegners in Österreich zu Ende gegangen. Der seit dem Vorjahr polizeilich gesuchte Organisator mehrerer Demonstrationen war am Sonntagabend, 23. Juli, im oberösterreichischen Ansfelden in eine Polizeikontrolle geraten.
Dabei sei er nicht nur mit seinen drei Kindern im Alter von fünf bis 15 Jahren im Auto unterwegs gewesen. Er selbst soll die Beamten darauf aufmerksam gemacht haben, dass er eine Leiche im Kofferraum seines Wagens mitführe. Dies berichten die „Oberösterreichischen Nachrichten“.
Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust verglichen
Bereits im August des Vorjahres hätte sich der mittlerweile 39-jährige Florian O. in Linz an der Donau nach dem NS-Verbotsgesetz verantworten müssen. Gegenstand der Anklage waren dem ORF zufolge Aussagen O.s auf Telegram und YouTube.
In diesen habe er Corona-Maßnahmen wie Lockdowns oder die – später zurückgenommene – Impfpflicht mit dem Holocaust verglichen. Damit habe er nach Überzeugung der Staatsanwalt Wiederbetätigung durch gröbliche Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrieben.
Zu einem Prozess kam es jedoch nicht, weil der Angeklagte im Vorfeld des Verhandlungstermins untergetaucht war. Mittlerweile befindet er sich in Untersuchungshaft.
Kein Hinweis auf unnatürlichen Tod der Ehefrau
Bei der mitgeführten Leiche handelt es sich um seine im Alter von 38 Jahren verstorbene Ehefrau. Diese sei den Ergebnissen der Obduktion zufolge wenige Stunden zuvor an den Folgen einer nicht behandelten Krebserkrankung verstorben. Hinweise auf ein Fremdverschulden sieht die Staatsanwaltschaft bislang nicht. Allerdings stehe das Ergebnis einer toxikologischen Untersuchung noch aus.
Offenbar sei Florian O. unter dem Eindruck des sich rapide verschlechternden Gesundheitszustands seiner Frau zu dieser zurückgekehrt. Er selbst habe erklärt, er habe den Leichnam vor einem Krankenhaus ablegen wollen. Die Kinder befinden sich mittlerweile bei Verwandten.
Kampf gegen Corona-Maßnahmen „von Wut getragen“
Bereits im März 2022 hatte ein Gericht den Corona-Maßnahmengegner zu 12 Monaten Haft verurteilt, von denen vier nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Anklage lautete damals unter anderem auf Verleumdung, falsche Zeugenaussage und Beleidigung.
Seine Begleitung eines Bekannten zu einem Drogentest bei der Polizei im Februar 2021 war offenbar eskaliert. Er soll erst „zwei Mal einen Darmwind gelassen“ haben, um zu provozieren. Anschließend habe er die Aufforderung, den Posten zu verlassen, ignoriert. Zuletzt habe er sich körperlich gegen den Versuch gewehrt, ihn aus dem Gebäude zu entfernen – und die Beamten wegen vorsätzlicher Körperverletzung angezeigt.
Außerdem habe O. Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von 13.000 Euro wegen des Verstoßes gegen Corona-Maßnahmen nicht bezahlt. Darüber hinaus habe er ein falsches Maskenbefreiungsattest verwendet. O. erklärte damals, einen „aussichtslosen Kampf“ geführt zu haben, der „von Wut getragen“ gewesen sei.
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