Koblenz: Syrischer Miliz-Kämpfer zu zwei Jahren und acht Monaten Jugendstrafe verurteilt

Die Jugendstrafe erhielt der 24-Jährige wegen seiner Kampfhandlungen für die Terror-Miliz Ahrar al-Scham in Syrien.
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Justizia.Foto: David Ebener/Symbolbild/dpa
Epoch Times21. März 2019

Der Senat des Oberlandesgerichts Koblenz sah es nach eindringlicher Beweisaufnahme als erwiesen an, dass sich der Angeklagte Hussein A. (24) im Zeitraum von Ende Januar 2013 bis zum August 2013 und vom November 2013 bis zum April 2014 der Miliz Ahrar al-Sham, einer ausländischen Terrorvereinigung, angeschlossen hatte.

Über diesen vom Gericht als längeren Zeitraum gewerteten Lebensabschnitt fungierte Hussein A. als Lagerverwalter und hatte eine herausgehobene Stellung im Unterstützungsbereich inne. Dabei soll er jeweils im Besitz einer Kalaschnikow gewesen sein. Ihm wurde deshalb auch die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe vorgeworfen.

Das Gericht nahm das umfassende Geständnis des jungen Mannes strafmildernd zur Kenntnis. Zudem hatte sich der Syrer aus eigenem Entschluss von der Miliz gelöst.

Letztendlich gelangte das Gericht zur Überzeugung, den Angeklagten am heutigen Donnerstag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten zu verurteilen.

Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem Anklage und Verteidigung noch am Donnerstag ihren Verzicht auf Rechtsmittel erklärten.

(afp/sm)



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