Junge Steinewerfer müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis
Sie hatten große Pflastersteine und Holzpaletten von Brücken auf Autobahnen und auf einen Zug geworfen, deswegen sind zwei junge Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Das Nürnberger Landgericht sprach die 17 und 20 Jahre alten Angeklagten am Montag unter anderem des versuchten Mordes, der Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Ältere wurde zu vier Jahren, der Jüngere zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Öffentlichkeit war von dem Verfahren vor der Jugendkammer ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Glück gab es keine Toten
Der Richter sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten im Mai 2018 die Steine und die bis zu 20 Kilogramm schweren Holzpaletten von Autobahnbrücken auf die A3 und die A73 auf fahrende Autos und Lastwagen geworfen hatten. Ein Lkw-Fahrer erlitt Schnittwunden an Hand und Oberschenkel, als einer der Pflastersteine die Windschutzscheibe seines Lastwagens durchschlug.
Bei einem anderen Lkw landete ein Stein im Fußraum der Beifahrerseite, bei einem Auto im Scheinwerferkasten. Der 17-Jährige warf zudem Steine auf eine Regionalbahn auf der Strecke Nürnberg-Bamberg. Dabei gingen drei Waggonscheiben zu Bruch.
Die Polizei hatte bei der Festnahme der beiden im Juli 2018 von großem Glück gesprochen, dass nicht mehr geschehen sei. Eine Gruppe aus 28 Ermittlern war den Tätern unter anderem mit Videoaufzeichnungen von Kameras in der Nähe der Tatorte sowie mit Befragungen auf die Schliche gekommen.
Für die Angeklagten sei nicht kontrollierbar gewesen, was durch die Steinwürfe passiere, erklärte der Vorsitzende Richter laut Mitteilung bei der Urteilsbegründung. Sie hätten den Tod von Menschen in Kauf genommen. Eine Absicht unterstellte ihnen der Richter nicht.
Fünf und sechs Jahre Haft beantragt
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Älteren fast sechs Jahre und für den Jüngeren fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte für zweieinhalb beziehungsweise knapp zwei Jahre Gefängnis plädiert. Die beiden wurden auch wegen Brandstiftung schuldig gesprochen, weil sie eine leerstehende Düngemittelfabrik in Brand gesetzt hatten.
Zugunsten der Angeklagten hätten ihre Geständnisse und Teilgeständnisse gesprochen, hieß es weiter. Der 20-Jährige hatte die Taten zu Prozessbeginn gestanden, der 17-Jährige dagegen wollte nur geholfen haben, zwei Paletten auf eine Brücke zu tragen. Beide hatten sich die Schuld für die Taten gegenseitig zugeschoben. Sie hätten nun Zeit über sich und ihr Verhalten nachzudenken, so der Richter. Die Strafen seien auch ein Appell, dass die beiden sich ändern.
Erst im Januar hatte in Dortmund ein Mann wegen Mordversuchs eine siebenjährige Haftstrafe erhalten, weil er einen zehn Kilo schweren Ast von einer Autobahnbrücke geschleudert hatte. Im April 2017 verurteilte das Landgericht Ellwangen einen Steinewerfer unter anderem wegen versuchten Mordes zu neuneinhalb Jahren Gefängnis. Mit einem Zwölf-Kilo-Betonklotz hatte er das Auto einer vierköpfigen Familie getroffen. Der Frau musste ein Bein amputiert werden.
Spektakulär war der Fall, bei dem ein Drogensüchtiger am Ostersonntag 2008 einen sechs Kilogramm schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg auf die Fahrbahn warf und ein Auto frontal traf. Die Beifahrerin kam vor den Augen ihrer beiden Kinder und ihres Mannes ums Leben. Der Täter wurde unter anderem wegen Mordes und dreifachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. (dpa)
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