Jugendstrafen nach tödlicher Sprengung von Fahrkartenautomaten in Halle
Knapp fünf Monate nach der tödlichen Sprengung eines Fahrkartenautomaten in Halle in Sachsen-Anhalt sind zwei Angeklagte zu Jugendstrafen verurteilt worden.
Das Amtsgericht Halle sprach den 16-jährigen Jugendlichen und den 20-jährigen Heranwachsenden am Dienstag des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der fahrlässigen Tötung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Beide Angeklagte hatten die Tat im Prozess vor dem Jugendschöffengericht vollumfänglich gestanden.
Die Angeklagten sollen gemeinsam mit einem getöteten Komplizen im vergangenen Oktober einen Fahrkartenautomaten an einem S-Bahnhof in Halle gesprengt haben. Dabei sprühten sie aus Spraydosen Gas in die Öffnungen des Automaten. Als der 19-jährige Mittäter die Zündschnüre in Brand setzte, kam es zur Explosion.
Der junge Mann wurde lebensgefährlich am Kopf verletzt und starb kurz darauf in einer Klinik. Die Detonation war so stark, dass die Tür des Automaten auf den gegenüberliegenden Bahnsteig geschleudert wurde. Die beiden anderen Tatverdächtigen flüchteten zunächst, konnten aber wenig später festgenommen werden.
Das Amtsgericht Halle verurteilte den 20-Jährigen nun unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und ordnete die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der junge Mann bleibt in Untersuchungshaft.
Der 16-Jährige, dem auch Drogen- und Gewaltdelikte zur Last gelegt wurden, wurde zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt. Die Entscheidung, ob seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wurde um sechs Monate zurückgestellt. Auch sein Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er bleibt unter diversen Auflagen auf freiem Fuß. (afp)
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