Italiener stiehlt mehr als 350 Frauenfotos von Friedhöfen

Auf italienischen Friedhöfen ist es üblich, auch mit Fotos an tote Angehörige zu erinnern. Das hat ein 50-jähriger Mann nun für eine sehr eigentümliche Sammlung genutzt.
Wegen des Diebstahls von mehr als 350 Bilder verstorbener Frauen auf Friedhöfen muss ein Italiener ins Gefängnis. (Foto: Archiv)
Wegen des Diebstahls von mehr als 350 Bilder verstorbener Frauen auf Friedhöfen muss ein Italiener ins Gefängnis. (Foto: Archiv)Foto: Christoph Sator/dpa
Epoch Times29. November 2024

Wegen einer sehr merkwürdigen Vorliebe für Fotos verstorbener Frauen muss ein 50 Jahre alter Italiener ins Gefängnis: Der Mann wurde von einem Gericht in Rom zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, weil er auf Friedhöfen der italienischen Hauptstadt Aufnahmen zum Gedenken an die Toten aus Grabsteinen herausgebrochen hatte.

Zum Verhängnis wurde ihm, dass er dann auch noch die Asche einer jungen Frau gestohlen hatte, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen war.

Bei den Ermittlungen zu diesem Diebstahl entdeckte die Polizei nach Berichten verschiedener Zeitungen bei dem Mann zu Hause mehr als 350 Fotos toter Frauen – alle säuberlich aufgelistet sowie in Alben geklebt oder in Kisten gepackt.

Zudem hatte er in einem Notizbuch genau notiert, wann er die Aufnahmen mitgehen ließ. Daraus ergab sich, dass er bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf Friedhöfen unterwegs war. In Italien ist es weit verbreitet, auf Grabsteinen oder Kreuzen auch mit Fotos an verstorbene Angehörige zu erinnern.

Bilderdieb rechtfertigt sich mit krankhafter Veranlagung

Der Mann erklärte seine Veranlagung vor Gericht damit, dass solche Aufnahmen für ihn eine Art Droge seien, von der er sich nicht habe losreißen können. Er könne gar nicht anders, als Bilder verstorbener Frauen zu betrachten, insbesondere junger und schöner Frauen.

Die Verteidigung sprach von einem krankhaften Trieb. Der Richter schenkte dieser Argumentation allerdings keinen Glauben, sondern hielt ihn für voll zurechnungsfähig.

Die sichergestellten Aufnahmen sollen nun den Angehörigen zurückgegeben werden. Allerdings ist dies nach Angaben des Gerichts nicht mehr in allen Fällen möglich. Für den Diebstahl der Asche muss sich der 50-Jährige in einem gesonderten Verfahren vor Gericht verantworten. Wegen Leichenschändung und Hausfriedensbruch droht ihm weitere Haft. (dpa/red)



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