Ermordete 14-jährige Ayleen: Höchststrafe für Angeklagten

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Schülerin Ayleen ist der Angeklagte vom Landgericht Gießen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine Sicherungsverwahrung für den 30-Jährigen unter anderem wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung an.
Eine Kerze und eine Tafel mit dem Namen Ayleen liegt am Ufer des Teufelsee im hessischen Wetteraukreis, wo die Leiche der 14-jährigen Ayleen gefunden wurde.
Nach der Tat wurde eine Kerze und eine Tafel mit dem Namen Ayleen am Ufer des Teufelsees im hessischen Wetteraukreis abgelegt, wo die Leiche der 14-jährigen Ayleen gefunden wurde.Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Epoch Times28. September 2023

Im Prozess um die in Hessen getötete 14-jährige Ayleen ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen verhängte gegen den 30-jährigen Jan Heiko P. am Donnerstag wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschließende Sicherungsverwahrung an.

Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze sagte, der Angeklagte habe die Schülerin aus sexuellen Motiven ermordet. Ihm sei es einzig um Geschlechtsverkehr mit der Jugendlichen gegangen, und er habe dies „mit allen Mitteln“ durchsetzen wollen. Dies stehe nach der Beweisaufnahme „ohne den geringsten Zweifel fest“. „Weil Ayleen das nicht wollte, musste sie sterben“, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Aussagen des Angeklagten, dass es Meinungsverschiedenheiten gegeben und Ayleen ihn geärgert habe, weshalb er sie getötet habe, wertete das Gericht als reine Schutzbehauptungen. P. habe versucht, sich teilweise herauszureden, die Schwere der Schuld zu schmälern und das wahre Motiv zu verschleiern, sagte die Vorsitzende Richterin.

Das Gericht sprach den Angeklagten zudem wegen versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, Fahrens ohne Führerschein, Nötigung und Beschaffens von Kinderpornografie schuldig. Die Verteidigung hatte auf Mord und Sicherungsverwahrung plädiert, eine besondere Schwere der Schuld aber verneint.

Schon als Jugendlicher auffällig

Ayleen war am 21. Juli 2022 in Gottenheim im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verschwunden. Gut eine Woche später wurde sie rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag wurde P. festgenommen.

Bei einer Auswertung von Handydaten des 30-Jährigen fanden die Ermittler heraus, dass Ayleen und der Mann einander offenbar im April über eine Messengerapp kennengelernt und tausende Nachrichten ausgetauscht hatten. Die Ermittler konnten ein Bewegungsprofil von P. erstellen und sich ein Bild vom mutmaßlichen Tatablauf verschaffen. Außerdem wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen in seiner Wohnung gefunden.

Enders-Kunze zufolge war der Angeklagte schon früh in seiner Jugend auffällig und gleichgültig gegenüber Regeln gewesen. Bereits als 14-Jähriger habe er versucht, eine Elfjährige zu vergewaltigen. Schon damals sei es ihm darum gegangen, „mit Mädchen Sex zu haben“. Nur durch die Gegenwehr des Kinds und das Eingreifen eines Passanten sei es damals nur beim Versuch geblieben.

Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Angeklagten im Gießener Prozess eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und psychopathische Züge. Die Schuldfähigkeit sei aber voll gegeben.

(afp/red)



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