Hamburg: Iraker zu Haftstrafen verurteilt – Islamistische Anschläge geplant
Dienstag, 12. November: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat zwei junge Iraker wegen der Planung eines islamistischen Anschlags zu je vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
Sprengstoff, Schusswaffen oder Auto
Die Richter in Hamburg sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers als erwiesen an, dass die beiden 23-jährigen Angeklagten Vorkehrungen zu einem Attentat mit Sprengstoff, Schusswaffen oder einem Auto erwogen. Die Bundesanwaltschaft hatte für die zwei 23-Jährigen jeweils fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung für die Männer je einige Monate weniger.
Einen dritten Angeklagten, dem Beihilfe vorgeworfen wurde, verurteilte das Gericht zum Abschluss des rund dreiwöchigen Prozesses zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Der 36-jährige Mann sollte für die beiden Hauptangeklagten eine Pistole besorgen, wozu es aber nicht kam.
Nach früheren Angaben der Ermittler waren die beiden Männer fest zu einem Anschlag entschlossen, hatten jedoch noch keine konkreten Tatpläne geschmiedet. Demnach erwogen sie verschiedene Vorgehensweisen – darunter den Einsatz einer Schusswaffe sowie ein Attentat mit Sprengstoff.
Bombenzünder bestellt
Laut Anklage hatten sie über eine Kontaktperson in Großbritannien bereits einen Bombenzünder bestellt. Dieser wurde aber nicht geliefert, weil der Kontakt zuvor festgenommen wurde.
Zudem experimentierten sie mit Schwarzpulver aus Böllern. Aufgrund enttäuschender Ergebnisse dieser Testsprengungen interessierten sie sich dann für einen Anschlag mit dem Sprengstoff TNT.
Fahrunterricht für Anschlag
Außerdem trieben sie parallel auch den Kauf der Pistole voran. Auch planten sie den Einsatz eines Autos, weshalb sie mit dem Fahrunterricht begonnen hatten.
Mit dem Kauf der Pistole beauftragten sie ihren 36-jährigen Helfer, der diese über einen Bekannten besorgen sollte. Das Geschäft scheiterte letztlich allerdings am Preis.
Festnahmen nach Observation
Die Männer wurden im Dezember des vergangenen Jahres im Westen Schleswig-Holsteins festgenommen, nachdem die Behörden sie zuvor wochenlang beobachtet hatten.
Hinweise auf eine Einbindung der Angeklagten in eine Terrorgruppe fanden sich bei den Ermittlungen nicht. Sie waren den Behörden zufolge zwar radikalislamisch eingestellt, es gab aber keine Anhaltspunkte für eine Mitgliedschaft oder einen „Auftrag“ durch die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat oder eine andere islamistische Terrororganisation.
(afp/sm)
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