Haftbefehl wegen zweifachen Mordes gegen Fahrer von Mannheim erlassen

Gegen den Todesfahrer von Mannheim ist Haftbefehl erlassen worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim erging am Dienstag unter anderem wegen des Verdachts des Mordes in zwei Fällen, wie die Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.
Der 40-jährige Deutsche aus Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz war am 3. März mit einem Auto durch die Mannheimer Innenstadt gerast und hatte zwei Menschen getötet sowie elf weitere verletzt.
Tatmotiv weiter unklar
Der Mann wurde zunächst selbst medizinisch behandelt und später in Polizeigewahrsam genommen. Vor dem Haftrichter machte er laut Ermittlern keine Angaben, so dass sein Tatmotiv weiter unklar blieb.
Auch bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Ludwigshafen ergaben sich demnach keine Hinweise auf ein Motiv.
„Die bisherigen Ermittlungen haben Hinweise auf psychische Vorerkrankungen ergeben und deuten darauf hin, dass sich der Tatverdächtige in einem psychischen Ausnahmezustand befand“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Nach dem Erlass des Haftbefehls wurde der Verdächtige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

(l-r) Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl, Innenministerin Nancy Faeser und der Mannheimer Bürgermeister Christian Specht vor Journalisten, nachdem sie den Tatort des Autoanschlags in Mannheim, am 3. März 2025 besuchten. Foto: Thomas Lohnes/AFP via Getty Images
Bei den Todesopfern handelte es sich um eine 83-jährige Frau und einen 54-jährigen Mann. Unter den elf Verletzten waren fünf Schwerverletzte.
Der Haftbefehl lautete auf Mord in zwei Fällen und versuchten Mord in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in elf Fällen.
Tatverdächtiger ist mehrfach vorbestraft
Der Mann hatte seinen Kleinwagen nach der Tat, bei der er mit hohem Tempo hunderte Meter durch eine Fußgängerzone gerast war, in der Innenstadt zurückgelassen und war zu Fuß geflohen.
Wenig später wurde er festgenommen. Zuvor hatte er versucht, sich durch einen Schuss in den Mund mit einer Schreckschusswaffe zu töten.
Bei dem Mann, in seinem Auto und in der Wohnung beschlagnahmte Gegenstände wie etwa die Schreckschusswaffe, schriftliche Unterlagen und digitale Datenträger würden kriminaltechnisch untersucht und ausgewertet, erklärte die Staatsanwaltschaft. Im Auto war laut Ermittlern ein Zettel mit Notizen gefunden worden.

Auf dem Zettel im Fahrzeug, das der Todesfahrer von Mannheim fuhr, stehen Notizen. Foto: Boris Roessler/dpa
Der Tatverdächtige ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen eines Hasskommentars unter einem als rechtsextrem eingestuften Bild im Onlinedienst Facebook. Trotz dieser Vorstrafe aus dem Jahr 2018 schloss die Staatsanwaltschaft ein politisches Motiv bislang aus.
Nach bisherigen Erkenntnissen habe der Verdächtige allein gehandelt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Namen angeblicher Mittäter, die insbesondere in sozialen Medien verbreitet würden, seien entweder „frei erfunden“ oder hätten „offensichtlich keinen Bezug zu dem Tatverdächtigen und der Tat“.

Am Tag nach der Todesfahrt von Mannheim gedenken die Menschen in einem Gottesdienst der Opfer. Darunter sind auch viele Rettungskräfte. Foto: Uli Deck/dpa
In Mannheim fand am späten Dienstagnachmittag eine ökumenische Andacht in der Citykirche Konkordien statt. Zahlreiche Menschen gedachten dort der Toten und beteten für die Verletzten.
Im Rathaus wurde ein Kondolenzbuch ausgelegt. An den städtischen Gebäuden wurde Trauerbeflaggung gehisst. (afp/red)
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