Gruppenvergewaltigung Mülheim: Staatsanwaltschaft klagt drei Jugendliche an

Gut drei Monate nach der Vergewaltigung einer 18-Jährigen Frau hat die Staatsanwaltschaft die drei jugendlichen Tatverdächtigen vor dem Duisburger Landgericht angeklagt.
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Die minderjährigen Vergewaltiger einer 18-Jährigen wurden von der Staatsanwaltschaft angeklagt.Foto: Christophe Gateau/dpa
Epoch Times10. Oktober 2019

Gut drei Monate nach der Vergewaltigung einer 18-jährigen Frau durch fünf Kinder und Jugendliche in Mülheim an der Ruhr hat die Staatsanwaltschaft die drei jugendlichen Tatverdächtigen vor dem Duisburger Landgericht angeklagt. Gegen einen der drei Beschuldigten – einen in Untersuchungshaft sitzenden 14-Jährigen – wurde zudem Anklage wegen einer weiteren Vergewaltigung erhoben, wie eine Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Die jungen Bulgaren hatte ihr laut „Bild“ geistig leicht behindertes Opfer in ein Waldstück gelockt, das Mädchen geschlagen, zum Oralsex gezwungen und sehr brutal vergewaltigt haben. Dabei filmten sie alles mit ihren Handys. Erst nach einer Stunde Martyrium entdeckte ein Anwohner (61) das Verbrechen, eilte der wehrlos am Boden liegenden zu Hilfe. Die 18-Jährige wurde nach der Tat in ein Krankenhaus gebracht, verletzt und traumatisiert.

Junge Verbrecher und der zahnlose Staat

Vom Jugendamt wollen die Familien nichts wissen. Zwei Mitarbeiterinnen der Behörde wolltennach der Tat mit einer Dolmetscherin die minderjährigen Täter besuchen. In einem Fall wurden sie direkt an der Sprechanlage abgewiesen. Und nun?

Wir können dort nicht durchgreifen und die Tür aufbrechen. Wir können nur freiwillige Gesprächs- und Hilfeangebote stellen. Wenn uns die Familien nicht öffnen, dann müssen wir wieder gehen und es noch mal versuchen“, sagte eine Jugendamtssprecherin.

Ein Ermittler hatte nach der Tat der „Bildzeitung“ das Dilemma geschildert, vor dem die Polizei steht: „Ein Haftbefehl hatte in diesem Fall keine Aussicht auf Erfolg. Aufgrund der geltenden Gesetzeslage ist es sehr schwierig, so junge Verdächtige in U-Haft zu bringen. Problematisch ist dabei aber, dass sie sich jetzt in Freiheit in Ruhe absprechen können, um die Aussagen des Opfers in Zweifel zu ziehen.“

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die drei Jugendlichen entscheidet nun das Duisburger Landgericht. Bei der Tat Anfang Juli waren drei der fünf Verdächtigen 14 Jahre alt, die beiden anderen waren zwölf Jahre alt und damit strafunmündig.

Die Vergewaltigung in der Ruhrgebietsstadt hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht und eine Debatte über die Absenkung des Alters für die Strafmündigkeit bei Kindern ausgelöst. (afp)



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