Fast drei Jahre Haft für 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft
Das Berliner Kammergericht hat eine 34-Jährige wegen Mitgliedschaft in der islamistischen Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Die Richter sahen es nach Gerichtsangaben vom Freitag als erwiesen an, dass die Angeklagte 2014 nach Syrien ging, um einen IS-Kämpfer zu heiraten. Nach dessen Tod heiratete sie in dem Bürgerkriegsland demnach noch einen weiteren Kämpfer.
Nach Feststellungen des Gerichts identifizierte sich die Frau mit dem IS und gliederte sich in dessen Organisation ein. Als Beweis dafür dienten unter anderem Chatnachrichten, die sie aus Syrien an ihre frühere Chefin in Berlin verschickte. Die Beschuldigte selbst hatte bestritten, islamistisch motiviert gewesen zu sein. Sie sei aus Liebe zu ihrem ersten Ehemann nach Syrien gegangen.
Die Bundesanwaltschaft forderte in dem Verfahren dreieinhalb Jahre Haft, die Verteidigung einen Freispruch oder maximal eine Geldstrafe. In die Verurteilung floss auch ein, dass sich die Frau in Syrien im Besitz eines Kalaschnikow-Sturmgewehrs befand. Dies ist ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Strafmildernd wertete das Kammergericht, dass sich die Angeklagte inzwischen „glaubhaft“ vom IS distanziert habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden. Die Frau wurde gegen Meldeauflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion