Erzieher gesteht Missbrauch an Grundschülerin – „Ich hatte das Gefühl, es gefällt ihr“
Ein Erzieher hat am Landgericht München II gestanden, sich während seiner Arbeit in einem Hort an einer Grundschülerin vergangen zu haben. „Ich hatte das Gefühl, es gefällt ihr“, sagte er zum Prozessauftakt.
Er wisse zwar heute, dass sie den Missbrauch nicht genossen haben könne – „aber sie hat wahrscheinlich die Aufmerksamkeit genossen“. Der 49-Jährige, der selbst Vater einer Tochter ist, ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in 31 Fällen angeklagt, sprach aber zunächst vor Gericht nur von deutlich weniger Fällen. Sein Opfer, das zu Beginn der Taten erst sieben Jahre alt gewesen sein soll, habe es generell „einfach mit der Wahrheit nicht so genau genommen“.
Angeklagter schilderte, dass er sexuell frustriert gewesen war
Zu Beginn der Verhandlung versteckte der Mann sein Gesicht hinter einem Aktenordner mit der Aufschrift „Diese Bilder schaden unschuldigen Familienangehörigen“. Dahinter war sein Schluchzen zu hören. „Ich wollte die Kinder ein Stück vom Weg begleiten“, sagte er später. „Werte wie Toleranz, Respekt voreinander, Respekt vor der Natur, Gemeinschaftsgefühl“ zu vermitteln, sei sein Ziel gewesen. „Und wäre es auch heute noch, wenn ich nicht so einen Scheiß gemacht hätte.“ Er habe den Kindern im Hort – darunter auch seinem Opfer – beigebracht, sich gegen drohende sexuelle Übergriffe zu wehren: „Dein Körper gehört Dir“.
Der Angeklagte schilderte, dass er sexuell frustriert gewesen sei, weil seine Frau nach zehn Jahren Ehe kaum noch Sex mit ihm haben wollte. Er habe oft Pornos geschaut, sei zu Prostituierten gegangen und gab dann zu, das Mädchen im Abenteuerraum oder im Fantasieraum in einer Nachmittagsbetreuung im bayerischen Vaterstetten missbraucht und Bilder von dem Missbrauch gemacht zu haben.
Anwalt: Andere Kinder haben die Schülerin wegen des Missbrauchs verhöhnt
Er betonte, dass er den „Scheiß“, den er gemacht habe, bereue. „Es war nie länger wie ne halbe Minute, aber es war zu lang“, sagte er. „Ich habe zu keinem Fall körperliche Gewalt angewendet.“ Nachdem er sich das erste Mal an dem Mädchen verging, habe er Hilfe gesucht und sich in eine psychiatrische Klinik begeben wollen. Es habe aber lange gedauert, bis er dort einen Platz bekommen habe.
Laut Anklage verging er sich nicht nur an dem Mädchen in seinem Hort, sondern auch an der Freundin seiner Tochter, die bei dieser übernachtete, und besaß Hunderte Darstellungen von Kindesmissbrauch. Seine eigene Tochter habe er nie missbraucht, beteuerte er. Wenn er sich vorstelle, dass sich jemand an ihr vergreife, „kriege ich eine Ahnung davon, warum ich seit einem Jahr täglich bedroht und bespuckt werde“.
Der Anwalt des Mädchens, das in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, sagte vor Gericht, andere Kinder im Hort hätten die Schülerin wegen des Missbrauchs verhöhnt. Sie sei in psychotherapeutischer Behandlung. Er sprach von einer „erheblichen Schädigung der seelischen Entwicklung des Kindes“. (dpa)
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