Erneut Bombendrohungen gegen Schulen und Radiosender
Bombendrohungen an Schulen in mehreren Bundesländern haben auch am Dienstag viele Menschen aufgeschreckt und Polizeieinsätze ausgelöst. Zwar gab es nach und nach erste Entwarnungen, wo die Ermittlungsbehörden überhaupt von einer Gefährdung ausgegangen waren. Allerdings belastet die Situation Betroffene psychisch. Und: Die Urheber sind unbekannt, die Hintergründe unklar. Auch ob es einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Fällen gibt, ist offen.
Drohungen in fünf Bundesländern
Bis Dienstagmittag waren Schulen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen betroffen. Die Polizei räumte teils die Einrichtungen vorsorglich oder wies Schüler und Lehrer noch vor dem Betreten der Gebäude zurück. Es gab Durchsuchungen, um eine Gefahr auszuschließen. In Erfurt wurden mehrere Schüler und eine Lehrerin medizinisch versorgt – aufgrund der psychisch belastenden Situation, sagte eine Polizeisprecherin.
In Berlin, wo gerade Herbstferien sind, gab es laut Bundespolizeidirektion eine Drohung gegen den Hauptbahnhof. Die Polizei habe die Kräfte dort verstärkt und die Gefährdungslage überprüft. Letztlich sei nicht von einer Gefährdung der Reisenden ausgegangen worden. Der Berliner Polizei zufolge waren auch der Sender RTL und die Bundeszentrale der SPD von Drohungen betroffen. Außerdem gab es eine Drohung gegen das Sendezentrum von „Antenne Thüringen“, „Landeswelle Thüringen“ und „Radio Top40“ in Weimar.
Laut Polizei gingen die Drohungen per E-Mail ein. In einigen Fällen wurden in den Schreiben Bezüge zur islamistischen Hamas hergestellt, in einem zum Ukraine-Konflikt.
Ein Polizeisprecher sagte zu den Vorfällen an einer Schule im oberfränkischen Hollfeld, wo es am Dienstag die zweite Drohung innerhalb weniger Tage gegeben hat: „Es besteht eine gewisse Ähnlichkeit.“ Ob die Mails vom selben Absender stammen, sei noch unklar. Die Dienststellen seien weiterhin für die Ermittlungen verantwortlich, aber sie tauschten sich eng aus, so ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts am Dienstag.
Das droht den Tätern
Eine Bombendrohung fällt in Deutschland häufig unter den Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (Paragraf 126 des Strafgesetzbuches (StGB)). Das kann zu Geldstrafen oder sogar mehrjährigen Haftstrafen führen.
Mitte Oktober wurde ein 41-Jähriger wegen einer Bombendrohung gegen die Krefelder Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit zu 2.000 Euro Strafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ende 2016 wurde ein Mann wegen mehrerer Bombendrohungen gegen eine Kita und ein Altenheim im bayerischen Wolframs-Eschenbach zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. (dpa/dl)
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