Düsseldorf – Kabul: LFAR organisierte Heimflug für Amberg-Schläger – Sechs Kriminelle mit an Bord
Am Dienstagabend, gegen 22 Uhr, startete das vom Bundesinnenministerium organisierte Charter-Flugzeug mit insgesamt 24 ausreisepflichtigen afghanischen Staatsbürgern vom Düsseldorfer Flughafen auf seinen 5.250-Kilometer-Flug nach Kabul. Rund sieben Stunden später dürften sie gelandet sein.
Sie mussten Deutschland verlassen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihre Asylanträge abgelehnt hatte. Einer angeordneten Ausreiseverpflichtung waren die Männer nicht nachgekommen. 14 von ihnen hielten sich zuletzt in Bayern auf.
Unter diesen befanden sich sechs wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes und Diebstahls in besonders schwerem Fall verurteilte Straftäter.“
Amberg-Täter mit dabei
Die Ausreisepflichtigen wurden aus neben Bayern auch aus Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zur Sammelabschiebung nach Düsseldorf gebracht.
Wie das LFAR weiter mitteilte, war einer der verurteilten Amberg-Schläger mit unter den Reisenden.
Der 18-Jährige wurde mit anderen Kumpanen am 10. Mai „wegen wahlloser Angriffe auf Amberger Passanten“ vom Amtsgericht Amberg zu einer Jugendstrafe verurteilt: sechs Monate auf Bewährung. Er wurde noch direkt aus der Abschiebungshaft abgeschoben.
Abschiebungen nach Afghanistan generell möglich
Wie das LFAR weiter mitteilt, schätzen Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium Abschiebungen nach Afghanistan als generell möglich ein. Dies hätten auch die Bundesregierung und auch die Bundeskanzlerin ausdrücklich bestätigt – ohne Einschränkungen.
Die bayerischen Ausländerbehörden sind daher gesetzlich verpflichtet, vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige, die trotz vorhergehender Beratung über die Möglichkeiten einer organisatorischen und finanziellen Förderung, eine freiwillige Ausreise ablehnen, abzuschieben.“
(Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführung, LFAR)
Verurteilte Straftäter konsequent abschieben
Nach Angaben der Behörde liege dabei ein besonderes Augenmerk auf verurteilte Straftäter und deren konsequenter und rascher Rückführung.
Auch im Fall des Amberg-Schlägers soll dessen erfolgreiche Abschiebung „das Ergebnis der hervorragenden Zusammenarbeit verschiedener Behörden, insbesondere der Polizei, Staatsanwaltschaft, der Zentralen Ausländerbehörde und des Landesamts für Asyl und Rückführungen“ gewesen sein.
Das LFAR koordiniere und überwache mit seiner Zentralstelle Task Force die „möglichst zügige Aufenthaltsbeendigung gewalttätiger und randalierende Asylbewerber“.
Asyl-Statistik Afghanistan
Laut der aktuellen „BAMF“-Statistik wurden von Januar bis Ende April 3.456 Asylanträge von afghanischen Staatsbürgern gezählt, 2.862 davon Erstanträge.
Im gleichen Zeitraum gab es 4.671 Asylentscheidungen im Zusammenhang mit Afghanen. 743 davon wurden positiv beschieden. 213 Mal wurde subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG gewährt. In 952 Fällen wurde ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG erteilt. Sofort abgelehnt wurden 1.120 Personen. Die übrigen 1.643 Anträge entsprechen formellen Entscheidungen, was bedeutet, dass die Person die EU bereits über ein anderens Mitgliedsland betreten hat und die Bundesrepublik Deutschland für diese nicht zuständig ist. Eine Abschiebung in dieses EU-Land wäre der nächste Schritt. (sm)
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