Hildburghausen: 400 Menschen verlassen unerlaubt Wohnungen für Protestmarsch
Auf verschärfte Corona-Beschränkungen im thüringischen Hildburghausen reagierten rund 400 Bürger am Mittwochabend, 25. November, ab 19 Uhr, mit einem unangemeldeten Protestmarsch. Sie trafen sich auf dem Marktplatz und bildeten einen Umzug in Richtung Bundesstraße B89. In Hildburghausen ist wegen Überschreitung des Inzidenzwertes eine Ausgangssperre verhängt. Am Tag des Protestmarschs wurden alle Kitas und Schulen des Landkreises bis auf Weiteres geschlossen.
Wie der „MDR“ berichtet, soll die Stimmung bei der Demonstration „allgemein sehr aggressiv und angespannt gewesen sein.“ Wie ein Video der Kundgebung zeigt, zogen Menschen singend durch die Straßen, Männer, Frauen und Kinder. Sie riefen laut „Frieden, Freiheit, keine Diktatur“. Manche von ihnen trugen Kerzen oder Lichter in den Händen. Eine aggressive Stimmung, die Anlass zur Sorge wegen möglicher Gewaltbereitschaft gibt, ist in dem Videoausschnitt jedoch nicht erkennbar.
Die Polizei beendete die Versammlung mit Einsatz von Pfefferspray. Angeblich seien „mehrfache kommunikative Versuche seitens der Polizei, fehlgeschlagen“, heißt es in der Polizeimeldung. Erst der Einsatz des Reizgases konnte die Menge zerstreuen, heißt es darin weiter. Nach Polizeiangaben gab es keine Verletzten. Die Polizei erstellte mehr als 30 Anzeigen wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes und fehlendem MNS.
Ramelow äußert sich zur Demo
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) appellierte an die Menschen im Landkreis Hildburghausen, sich an die neuen Infektionsschutzregeln zu halten. Wie der „MDR“ berichtet, kommentierte er die Versammlung:
Sie sind zwar in dem Landkreis, in dem die höchste Infektionsrate in ganz Deutschland ist, aber sie signalisieren, dass sie die Maßnahmen zur Unterbindung der Infektionen wohl eher ablehnen.“
Verlassen des Hauses nur bei triftigem Grund
In Hildburghausen gilt derzeit wegen eines erhöhten Corona-Inzidenzwerts eine Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist laut Verordnung nur bei „triftigen Gründen“ erlaubt. Darunter fallen Einkäufe, Wege zum Arzt oder zur Arbeit. Kontakte außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts sollen vermieden werden. (sm)
Mit Material von AFP
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