Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafen wegen Propaganda für den IS

Zwei Männer wurden im August 2023 vom Oberlandesgericht Celle verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte dessen Urteil.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Haftstrafen gegen zwei frühere Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) bestätigt. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times27. März 2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Haftstrafen gegen zwei frühere Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) bestätigt. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom August 2023 seien damit rechtskräftig, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Nach den gerichtlichen Feststellungen waren sie intensiv in die internationale Propagandaarbeit der Terrororganisation im Internet und in sozialen Medien eingebunden (Az. 3 StR 488/23).

Beide Männer schon entsprechend vorbestraft

Nach Feststellungen des OLG waren beide bereits seit Längerem in der islamistischen Szene aktiv und entsprechend vorbestraft. Nach Entlassung aus ihrer jeweiligen früheren Haft hatten sie Propaganda des IS übersetzt, die anschließend über den Messengerdienst Telegram und über das Internet verbreitet wurde.

Der jüngere, heute 27-jährige Beschuldigte nahm laut OLG innerhalb der entsprechenden Strukturen des IS eine herausgehobene Stellung ein. Zudem betrieb er zumindest zeitweilig auch einen Telegram-Kanal, über den er Spendengeld für die Dschihadistenmiliz sammelte.

Der Ältere wollte sich im Ausland dem IS anschließen

Der heute 61-jährige ältere Beschuldigte soll zudem zweimal versucht haben, sich im Ausland dem IS anzuschließen. Ihn verurteilte das OLG Celle daher neben Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung auch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu sechs Jahren, den Jüngeren zu vier Jahren Haft.

Nach Prüfung des Urteils hat der BGH dies nun bestätigt. Es habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Das Urteil und die vom OLG Celle verhängten Haftstrafen sind damit rechtskräftig. (afp)



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